Unfallversicherung: Warum der Kopierer ein "TÜV"-Siegel braucht
- 06.10.2016
- Praxis
Grundlage ist die so genannte "DGUV-Vorschrift 3" der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie soll vor allem Stromschlägen vorbeugen. Es sind regelmäßig technische Checks fällig und mit einem Prüfsiegel zu dokumentieren. Ob die Geräte der Produktivität der Firma dienen oder nicht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass sie mit einem Stecker am Stromnetz hängen – auch private Tischventilatoren, Kaffeemaschinen oder Radios gehören dazu.
Viele Unternehmer halten das für skurril und nehmen das Ganze nicht so genau. Solche Sünden können die Berufsgenossenschaften nach erfolgloser Abmahnung inzwischen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro bestrafen. "Die Außendienste gehen gezielt Verstößen nach", so Marc-A. Eickholz, Leiter Technische Dienste der Niederberger Gruppe mit Sitz in Bochum, die in Industrie- und Handelsobjekten die vorgeschriebenen Prüfungen durchführt. Der Experte warnt vor den unterschätzten Folgen von Nachlässigkeit.
Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, muss der Unternehmer für die gesamten Kosten aufkommen und haftet wegen Verletzung der Fürsorgepflicht womöglich auch strafrechtlich. Bricht durch Kurzschluss ein Feuer aus, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer seinen Obliegenheitspflichten nachgekommen ist. Dazu gehört die Befolgung gesetzlicher Bestimmungen und Normen einschließlich der DGUV-Vorschriften.
"Immerhin ein Drittel der Feuerschäden im gewerblichen Bereich gehen auf elektrische Defekte zurück", so Nico Emde, Leiter Sachversicherung beim Indus-trieversicherungsmakler Gossler, Gobert & Wolters Gruppe. Prüfen dürfen nur dazu "befähigte" Personen. Die technischen Regeln für Betriebssicherheit fordern eine Berufsausbildung, zum Beispiel als Elektro- oder Telekommunikationstechniker oder eine andere ausreichende elektrotechnische Qualifikation sowie eine nachgewiesene Zeit im Umgang mit den zu prüfenden Geräten und die Durchführung mehrerer Prüfungen pro Jahr.
Die Fristen sind von den Technologien und Nutzungsumgebungen abhängig. Marc-A. Eickholz von der Niederberger Gruppe: "Ein Kopierer, der 5000 Blatt am Tag produziert, ist anders einzuordnen als ein kleines Tischgerät. Wenn dieses aber permanent hin- und hergetragen wird, können Kabel knicken und sich Stecker lösen." Dies zu beurteilen ist nicht einfach. Im Fall eines Falles muss allerdings belegt werden, dass alles richtiggemacht wurde. "Ein Bestandsverzeichnis aller Geräte mit Einsatzbereichen, Prüfterminen und -vermerken erleichtert die Planung und Dokumentation", so Eickholz.
www.niederberger-gruppe.de/bochum.html
Ein Gastbeitrag von Manfred Godek
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