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Die Aktenvernichter der Serie „HSM SECURIO“ sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. (Bild: HSM)
Die Aktenvernichter der Serie „HSM SECURIO“ sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. (Bild: HSM)

Qualität und Langlebigkeit: Nachhaltige Aktenvernichter „Made in Germany“

Nachgefragt bei...

Michael Leiss, Vertriebsleiter Bürotechnik Europe bei HSM

Michael Leiss, Vertriebsleiter Bürotechnik Europe bei HSM (Bild: HSM)
Michael Leiss, Vertriebsleiter Bürotechnik Europe bei HSM (Bild: HSM)

Michael Leiss, Aktenvernichter „Made in Germany“ haben ihren Preis. Warum sollten Unternehmen trotzdem darauf setzen?

Wie heißt es so schön: „Wer günstig kauft, kauft doppelt.“ Leider ist das vor allem bei technischen Produkten nur allzu häufig wahr. Mit der Produktion unserer Aktenvernichter in Deutschland, in einer sehr hohen Fertigungstiefe von rund 90 Prozent, garantieren wir höchste Produktqualität. Davon sind wir überzeugt, weshalb wir sogar eine fünfjährige Herstellergarantie auf viele unserer Aktenvernichter gewähren. Zuverlässige, langlebige und nachhaltig produzierte Produkte haben zwar ihren Preis, die Investition zahlt sich dann aber langfristig aus.

Aktenvernichter gibt es auch schon für ganz kleines Geld. Für welchen Einsatz sind diese geeignet?

Aktenvernichter in diesem Preissegment sind üblicherweise für den privaten Einsatz oder für den gelegentlichen Einsatz im Homeoffice ausgelegt. HSM führt Geräte dieser Einstiegsklasse unter der Produktlinie „HSM shredstar“. Natürlich sind diese auch mit einem DSGVO-konformen Partikelschnitt erhältlich. Allerdings stoßen solche Aktenvernichter an ihre Grenzen, wenn die Materialmenge steigt. Dann lohnt sich die Investition in Geräte mit langlebigen Vollstahlschneidwellen und größeren Auffangbehältern.

Die Sicherheitsstufen – können Sie die für Unternehmenskunden wichtigen Klassen nochmal kurz darstellen?

90 Prozent unserer Unternehmenskunden nutzen die sogenannten Sicherheitsstufen P-4 oder P-5. Damit sind sie auf der sicheren Seite und erfüllen in den meisten Fällen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit einem einfachen Beispiel sind die Unterschiede der Sicherheitsstufen schnell erklärt:

Ein Aktenvernichter mit Streifenschnitt verfügt über die geringste Sicherheitsstufe (P-1 und P-2). Dieser schneidet ein DIN-A4 Blatt in etwas über 35 Streifen. Dokumente lassen sich so ohne große Anstrengungen wiederherstellen. Unternehmenskunden, die personenbezogene Daten verarbeiten, empfehlen wir eine Sicherheitsstufe von P-4 oder höher. Ein DIN-A4 Blatt wird damit in circa 460 Partikel zerteilt. Die Wiederherstellung eines Dokuments ist dann nur mit erheblichem Aufwand und technischem Spezial-Equipment möglich. Zudem vermischen sich die Partikel im Auffangbehälter mit Partikeln anderer Dokumente. Das macht eine Rekonstruktion von Daten schwerer. Unsere Kunden im militärischen oder geheimdienstlichen Bereich haben für streng geheim zu haltende Daten und Informationen den höchsten Schutzbedarf. Diese Dokumente müssen in der Sicherheitsstufe P-6 oder P-7 vernichtet werden. Letztere schreddert eine A4-Seite in rund 12.400 Partikel. Selbst mit der neuesten Technik ist eine Widerherstellung des Dokuments dann praktisch unmöglich.

Die DIN 66399 taucht in dem Zusammenhang mit Schreddern immer wieder auf. Was bedeutet die Norm, und hat sich da was verändert in den vergangenen Jahren?

Die DIN 66399 trat bereits im Jahr 2012 in Kraft. Sie ist die wichtigste Norm, wenn es um die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern geht. Im Jahr 2018 wurden deren Inhalte in die internationale Norm ISO/IEC 21964 übernommen. Die wichtigste Veränderung war, aus unserer Sicht, dass damit zum ersten Mal nicht nur die Anforderungen an die Vernichtung des Datenträgers „Papier“ geregelt wurden, sondern auch sechs weitere Datenträgerkategorien, etwa optische (CD/ DVD), elektronische (Speichersticks, SSD) oder auch magnetische Datenträger (Festplatten) berücksichtigt wurden. Die Einführung der DIN, gepaart mit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018, hat Unternehmen und Institutionen noch stärker für das Thema Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert.

Viele Unternehmen setzen bei der Aktenvernichtung für nicht ganz so sensibles Material auf Dienstleister, die komfortabel das zu vernichtende Datenmaterial im Unternehmen abholen. Ein Thema für HSM?

Sehr viele Unternehmen setzen nach wie vor auf die externe Datenvernichtung durch Dienstleister. Wir bei HSM, aber auch die Verkaufsteams unserer Büro-Fachhandelspartner, beobachten aber eher eine gegenteilige Entwicklung. Viele Unternehmen kehren zur Datenvernichtung im eigenen Hause zurück. Einerseits möchten diese Unternehmen sensible Daten nicht außer Haus geben. Denn selbst bei Weitergabe an einen externen Dienstleister ist und bleibt das Unternehmen bzw. die Institution als Auftraggeber verantwortlich für die datenschutzkonforme Vernichtung. Andererseits hat die Vernichtung mit eigenen Aktenvernichtern finanzielle Vorteile. Die einmalige Investition in eigene Aktenvernichter ist langfristig günstiger, und es fallen keine regelmäßigen Kosten an.

Was empfehlen Sie für ausgemusterte Rechner, Laptops, Festplatten und Speichermedien, bevor diese ins Recycling gehen?

Für die Speichermedien gilt dasselbe, wie bei Daten auf Papier. Diese müssen datenschutzkonform vernichtet werden. HSM bietet auch hierfür Lösungen an. Das beginnt bei separaten Medienschneidwerken im Aktenvernichter und reicht bis hin zu speziellen Medienvernichtern für die Vernichtung von ganzen Festplatten.

www.hsm.eu  

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