Geschäftsrelevante E-Mails im Spam?
- 18.07.2014
- Praxis
Wenn aber versehentlich als Werbung markierte geschäftliche E-Mails im Spam-Ordner landen und dort als ungelesen verbleiben oder gelöscht werden, könnten daraus ernsthafte rechtliche Konsequenzen und Schadenersatzpflicht für den Empfänger erwachsen.
Davor warnen die E-Mail-Experten der Group Business Software AG (GBS) und verweisen auf ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bonner Landgerichts, welches einen Anwalt zur Zahlung von Schadenersatz verurteilte, weil er eine im Spam-Ordner gelandete, fristgebundene E-Mail nicht rechtzeitig an seine Mandantin weiterleitete: „Nutzer von geschäftlichen E-Mail Accounts sind verpflichtet, ihre Spam-Ordner täglich zu kontrollieren, um versehentlich als Werbung markierte E-Mails zu erkennen und zurückzuholen“, macht Andreas Richter, Vice President Marketing bei GBS, aufmerksam. Denn eine E-Mail gelte als zugestellt, sobald sie in den Machtbereich des Unternehmens gelangt.
Die Problematik sei vergleichbar mit einem Brief, der per Einwurfschreiben empfangen, aber nie geöffnet wurde: Der Empfänger stellt mit seiner E-Mail Adresse eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung und ist folglich dafür verantwortlich, dass E-Mails ihn auch erreichen.
E-Mail-Management Lösungen wie die iQ.Suite von GBS bieten hier unter anderem Möglichkeit, E-Mails aus der Spamablage wieder zurückzuholen.