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Staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen haben die Möglichkeit sich durch vorzulegende Audit-Nachweise oder sonstige Unterlagen und durch Besuch von Produktionsstätten von der tatsächlichen Einhaltung der Standards zu überzeugen.
Staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen haben die Möglichkeit sich durch vorzulegende Audit-Nachweise oder sonstige Unterlagen und durch Besuch von Produktionsstätten von der tatsächlichen Einhaltung der Standards zu überzeugen.(Bild: ThroughTheView/iStock/Getty Images)

Neue Verpflichtungserklärung: Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung

In einer gemeinsamen Initiative haben das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen aktualisiert.

Entsprechend den Vorgaben des von der Bundesregierung 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans "Wirtschaft und Menschenrechte" nehmen die Pflichten von Auftragnehmern der öffentlichen Hand zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Bereitstellung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen künftig einen noch breiteren Raum ein als bisher.

Die aktualisierte Verpflichtungserklärung dehnt die Pflichten der Anbieter von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen noch weiter als bisher aus. Bei der Produktion sind seit längerem die ILO-Kernarbeitsnormen, etwa das Verbot von Kinder- und Sklavenarbeit, Diskriminierungsverbote und das Recht auf Tarifverhandlungen, zu beachten.

Nun gelten zusätzlich Standards zum Arbeitsschutz und bei der Verwendung von chemischen Stoffen, zu Mindestlöhnen, zur Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und zur sozialen Sicherheit. Die einzuhaltenden Standards sind den Beschäftigten vor Ort bekannt zu machen.

Bitkom und BeschA arbeiten zusammen

Auch werden die Nachweisanforderungen für die Unternehmen strenger. Staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen können sich durch vorzulegende Audit-Nachweise oder sonstige Unterlagen und durch Besuch von Produktionsstätten von der tatsächlichen Einhaltung der Standards überzeugen.

Schließlich könne die Verpflichtungserklärung künftig nicht nur für Ausschreibungen von ITK-Hardware und für ITK-Dienstleistungen, sondern auch für die Beschaffung von Software verwendet werden, so der Bitkom.

Mit der Überarbeitung der Verpflichtungserklärung führen Bitkom und BeschA ihre inzwischen siebenjährige Zusammenarbeit fort. "Neben den Experten des Bitkom haben wir in einer Anhörung auch Vertreter der Zivilgesellschaft, von Kirchen und weitere Beschaffende zu der neuen Verpflichtungserklärung beteiligt. Wir werden uns bemühen, weitere Aspekte der sozialen Nachhaltigkeit in die Lieferkette zu implementieren", sagt BeschA-Direktorin Dr. Settekorn.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Rohleder ergänzt: "Wir unterstützen den Staat beim sozial nachhaltigen Einkauf. Die Bitkom-Branche ist sich ihrer Verantwortung für faire Arbeitsbedingungen weltweit bewusst und nimmt sie ernst. In den Verhandlungen hatten alle Beteiligten das Ziel, bei der Wahrung von Arbeitnehmerrechten so weit wie möglich voranzukommen, ohne die Unternehmen bei der praktischen Umsetzung vor unüberwindbare Hürden zu stellen. Die Verpflichtungserklärung mit der gemeinsamen Erklärung des BeschA und des Bitkom, sowie einem Glossar zur Begriffserläuterung stehen hier zur Verfügung. Eine Handreichung zur Unterstützung bei der Anwendung durch die öffentliche Hand soll in den kommenden Wochen erscheinen.

www.nachhaltige-beschaffung.info

www.bitkom.org

 

 

 

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