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BVDW: Mehrheit der öffentlichen Ausschreibungen ohne Aufwandsentschädigung

Rund 55 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen erfolgen, entgegen klarer rechtlicher Vorgaben, ohne Aufwandsentschädigung. Dies geht aus einer Umfrage zum Thema "Öffentliche und privatwirtschaftliche Ausschreibungen" hervor, die der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zusammen mit "iBusiness" durchgeführt hat.

Der BVDW spricht sich klar dafür aus, dass öffentliche Ausschreibungen die grundsätzlichen Vorgaben einhalten, die seit langem in der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geregelt sind. Dazu gehören die Zahlung einer "angemessenen Entschädigung" für die Erarbeitung von "Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen", die über die "normale Angebotserarbeitung" hinausgehen.

Enormer Personalaufwand

Durch die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung entsteht ein enormer Personalaufwand. So arbeitet in der Regel ein speziell zusammengestelltes Expertenteam zwischen 50 bis zu 100 Personentage an der kreativen und technischen Konzeption und Kalkulation eines öffentlichen Ausschreibungsgegenstands.

Kosten gehen zu Lasten des Dienstleisters "In der Regel werden im Zuge der Angebotserarbeitung umfangreiche Entwürfe und Konzepte verlangt. Viele öffentliche Ausschreibungen gehen darüber hinweg, dass hierfür eine Entschädigung geschuldet wird, soweit diese die normale Angebotserarbeitung überschreiten. Wie die Umfrage des BVDW zeigt, gehen 55 Prozent der dadurch entstehenden Personal- aber auch Materialkosten zu Lasten der teilnehmenden Agentur beziehungsweise Dienstleisters", sagt Ermbrecht Rindtorff (SKW Schwarz Rechtsanwälte) Projektleiter im Arbeitskreis E-Government im BVDW.

Informationen zur Befragung

Der BVDW hat drei Wochen lang Agenturen der digitalen Wirtschaft zu öffentlichen und privatwirtschaftlichen Ausschreibungen befragt. An der Befragung haben 37 Prozent Entscheider aus Agenturen teilgenommen, die alleinig über das Annehmen eines Auftrags entscheiden. 58 Prozent der Teilnehmer entscheiden zusammen in Absprache mit einem Kollegen. Die restlichen acht Prozent geben Empfehlungen oder sind nicht entscheidungsbefugt.

www.bvdw.org

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