Druck&Medien: Vergabepraxis für EU-Druckaufträge unter der Lupe
- 08.09.2009
- News
Anlass war eine Beschwerde des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm) von Anfang August, berichtet „druck-medien.net“. Der bvdm beanstandete, dass seine Mitgliedsunternehmen, die sich um Druckaufträge für Eurostat-Veröffentlichungen bewerben, mehr als 100-seitige Ausschreibungsunterlagen bearbeiten müssten.
Konkret bestünde die beanstandete Ausschreibung aus einen 71-seitigen Lastenheft nebst 13 Anlagen mit 26 Seiten, einem Dienstleistungsrahmenvertrag von 27 Seiten, die Vorlagepflicht von 16 Dokumenten und zwei Fragebögen mit sechs Seiten. Außerdem müssten die Geschäftsführer einen Strafregisterauszug einreichen.
Derart hohe Anforderungen seien nach Ansicht des bvdm allenfalls für den Wertpapier- und Sicherheitsdruck gerechtfertigt. "Die Beamten in Brüssel müssten sich im Leistungsbereich endlich vom althergebrachten Grundsatz hoheitlichen Denkens verabschieden."
bvdm-Hauptgeschäftsführer Thomas Mayer: "Die bestehenden Anforderungen sind inquisitorisch und absurd, wenn es nur darum geht, ein Angebot für einen schlichten Druckauftrag abgeben zu dürfen. Die Beamten sollten vielmehr nach Qualität und Leistungsfähigkeit des Druckereibetriebes entscheiden."