Für die Umwelt: Gesetz zur Förderung von Carsharing
- 07.09.2017
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Das Gesetz ist zum 1. September 2017 in Kraft getreten und regelt grundlegend die Bevorrechtigung, die Kennzeichnung und die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Carsharing. Der Gesetzestext steht hier zum Download bereit.
Kommunen haben schon frühzeitig die finanziellen und umweltschonenden Vorzüge von Carsharing gesehen. So wurde zum Beispiel die Stadtverwaltung Traunstein in Oberbayern 2015 Mitglied im örtlichen Carsharingverein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung können so die Fahrzeuge des Vereins für Dienstfahrten nutzen. Der Erwerb eines weiteren Fahrzeugs für die Stadtverwaltung war damit nicht mehr notwendig.
Auch im hohen Norden ist Carsharing ein Thema in der Verwaltung. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Flensburg beinhaltet einen Einstieg in das Carsharing. Im April 2015 begann der Start des Carsharings mit 5 Stationen und 10 Autos. Neben den Umweltaspekten sind auch die wirtschaftlichen Vorteile ersichtlich.
Auf einer Fachtagung des Bundesverbandes CarSharing e.V. im Februar diesen Jahres in Kassel wurden den Teilnehmern gute Beispiele der Carsharing-Förderung in Kommunen vorgestellt. Neben Beispielen zur Nutzung durch die Verwaltung wurden insbesondere Maßnahmen zur Einführung von Carsharing durch die Kommunen aufgezeigt.