Gesetzliche Grundlage: Sachbezugswerte für Mitarbeiterverpflegung steigen
- 28.11.2017
- Praxis
Die Anhebung des amtlichen Sachbezugswert von 1,70 Euro auf 1,73 Euro für das Frühstück sowie von 3,17 Euro auf 3,23 Euro für ein Mittag- oder Abendessen wurde mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeldverordnung vom Bundesrat beschlossen. Grund für die Anhebung ist die jährliche Anpassung an gestiegene Preise. Dieser Pflichtanteil kann vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuert werden oder er wird aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers getragen.
Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern an Arbeitstagen einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro zu gewähren. Dieser ist steuer- und abgabenbefreit. Somit können Unternehmen ihren Mitarbeitern ab 2018 für ihr Frühstück mit insgesamt bis zu 4,83 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen mit bis zu 6,33 Euro unter die Arme greifen.
"Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für den Arbeitgeberzuschuss als einen Weg, ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu binden und dabei gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu senken", so Christian Aubry, Geschäftsführer von Edenred Deutschland.