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Ab 2018 gilt pro Monat: 52 Euro fürs Frühstück oder 97 Euro fürs Mittag oder Abendessen. Bild: Thinkstock/BananaStock
Ab 2018 gilt pro Monat: 52 Euro fürs Frühstück oder 97 Euro fürs Mittag oder Abendessen. Bild: Thinkstock/BananaStock

Gesetzliche Grundlage: Sachbezugswerte für Mitarbeiterverpflegung steigen

Ab dem 1. Januar 2018 steigen die Sachbezugswerte für Speisen und Getränke. Der Monatswert für verbilligte oder unentgeltliche Verpflegung beträgt dann 246 Euro.

Die Anhebung des amtlichen Sachbezugswert von 1,70 Euro auf 1,73 Euro für das Frühstück sowie von 3,17 Euro auf 3,23 Euro für ein Mittag- oder Abendessen wurde mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeldverordnung vom Bundesrat beschlossen. Grund für die Anhebung ist die jährliche Anpassung an gestiegene Preise. Dieser Pflichtanteil kann vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuert werden oder er wird aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers getragen.

Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern an Arbeitstagen einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro zu gewähren. Dieser ist steuer- und abgabenbefreit. Somit können Unternehmen ihren Mitarbeitern ab 2018 für ihr Frühstück mit insgesamt bis zu 4,83 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen mit bis zu 6,33 Euro unter die Arme greifen.

"Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für den Arbeitgeberzuschuss als einen Weg, ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu binden und dabei gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu senken", so Christian Aubry, Geschäftsführer von Edenred Deutschland.

www.edenred.de 

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