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„Lexmark führt die Blauer Engel-Zertifizierung für Drucker und Multifunktionsgeräte ad absurdum, wenn die Verwendung von wiederaufbereiteten Kartuschen durch Firmware-Updates und das LCCP verhindert wird“, sagt Volker Kappius, ETIRA-Vorstandsmitglied und
„Lexmark führt die Blauer Engel-Zertifizierung für Drucker und Multifunktionsgeräte ad absurdum, wenn die Verwendung von wiederaufbereiteten Kartuschen durch Firmware-Updates und das LCCP verhindert wird“, sagt Volker Kappius, ETIRA-Vorstandsmitglied und DKWU-Sprecher.

Blauer Engel: ETIRA und DKWU reichen Beschwerde gegen Lexmark Deutschland ein

Die European Toner & Inkjet Remanufacturers Association (ETIRA) und das Netzwerk der Deutschen Kartuschen Wiederaufbereitungs-Unternehmen (DKWU) haben gemeinsam eine Beschwerde gegen Lexmark Deutschland bei der RAL gGmbH eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Praxis von Lexmark, die Verwendung von wiederaufbereiteten Drucker Kartuschen durch Firmware-Updates und das Lexmark Cartridge Collection Programme (LCCP) zu behindern.

In ihrer Beschwerde heben ETIRA und DKWU hervor, dass Lexmark im Januar das Firmware-Update „FW CSNZJ.081.225.“ für seine gesamte Druckerpalette ausgerollt hat. Diese Firmware verhindert laut den beiden Verbänden die Verwendung wiederaufbereiteter Druckkassetten in Lexmark-Druckern und –Multifunktionsgeräten. Die Vergabekriterien für Bürogeräte mit Druckfunktion (DE-ZU 219) des Umweltzeichens Blauer Engel fordert jedoch, dass „der Einsatz von nach DIN 33870-1 und 33870-2 wiederaufbereiteten Tonermodulen und von wiederaufbereiteten Tintenmodulen und -behältern nicht durch bauliche, softwaregestützte oder sonstige Maßnahmen verhindert" wird. ETIRA und DKWU haben 119 Drucker- und Multifunktionsgerätemodelle von Lexmark identifizierten, die aufgrund der blockierenden Firmware und des LCCP diese Muss-Anforderung nicht erfüllen.

Volker Kappius, ETIRA-Vorstandsmitglied und DKWU-Sprecher, äußerte sich besorgt über das Vorgehen: „Lexmark führt die Blauer Engel-Zertifizierung für Drucker und Multifunktionsgeräte ad absurdum, wenn die Verwendung von wiederaufbereiteten Kartuschen durch Firmware-Updates und das LCCP verhindert wird. Dies scheint mir eine klare Einschränkung der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher. Den Blauen Engel zu nutzen ohne einer Muss-Anforderung zu entsprechen, ist ein klares Beispiel von Greenwashing." Kappius fügte hinzu: "Doch nicht nur Lexmark untergräbt die Glaubwürdigkeit des Umweltzeichens Blauer Engel. Die RAL gGmbH, die für die Vergabe von Blauer Engel-Zertifizierungen zuständig ist, hat es versäumt, die beanstandeten Lexmark-Produkte auch nur vorübergehend aus dem Verkehr zu ziehen. Wie können die Verbraucher einer Zertifizierung vertrauen, die ihren eignen Ansprüchen und Anforderungen nicht entspricht?"

In ihrer Beschwerde fordern die ETIRA und DKWU die RAL gGmbH auf, eine gründliche Überprüfung aller Blauer Engel-Registrierungen von Lexmark vorzunehmen und sich dabei insbesondere auf das Vorhandensein von blockierender Firmware und das LCCP zu konzentrieren.

Lexmark weist Vorwürfe zurück
Lexmark teilt in diesem Zusammenhang mit, dass man über die mutmaßliche Beschwerde seitens ETIRA und DKWU lediglich durch öffentliche Quellen erfahren habe und bislang keine offizielle Beschwerde vorliege. Im Gegenzug versichert der Hersteller, dass „Lexmark-Drucker, sofern sie entsprechend zertifiziert sind, die Kriterien des Blauen Engels erfüllen.“

Die mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Lexmark-Drucker, das Druckkassetten-Portfolio sowie das Lexmark-Druckkassetten-Rücknahmeprogramm LCCP gingen mit den Zielen des Umweltzeichens Blauer Engel einher, indem sie die Ressourceneffizienz erhöhen, Umweltschadstoffe und Müll vermeiden, das Klima schützen und den Stromverbrauch senken.

Lexmark-Kunden könnten jederzeit zwischen zwei Arten von Lexmark-Druckkassetten auswählen: Standard-Druckkassetten und Rückgabe-Kassetten. Bei den Druckkassetten des Lexmark-Rückgabeprogramms stimmt der Kunde dem einmaligen Verbrauch sowie der kostenfreien Rückgabe durch LCCP zu. Lexmark führe zurückgegebene Kassetten zum überwiegenden Teil der Wiederaufbereitung zu oder der Weiterverwertung einzelner Bestandteile. Erst wenn keinerlei Wiederaufbereitung oder Wiederverwendung von Komponenten ohne Qualitätseinbußen mehr möglich seien, führen man diese unserem Recycling-Programm zu. Standard-Druckkassetten können laut Lexmark durch Dritte wiederbefüllt und/oder wiederaufbereitet werden. Wiederaufbereitete Standard-Druckkassetten – auch solche, die durch Dritte wiederaufbereitet wurden – könnten in sämtlichen, mit dem Blauen Engel zertifizierten Lexmark-Druckern genutzt werden. Darüber hinaus betont der Hersteller, dass er Wert darauf lege, dass „Kunden und Handelspartner über diese und andere Spezifikationen unseres LCCP-Programms und Produktportfolios umfassend und transparent informiert werden.“ Demzufolge gehe man davon aus, dass sich eine bei der RAL gGmbH eingereichte Beschwerde gegen Lexmark als gegenstandslos erweisen werde. 

Kontakt: www.blauer-engel.de, www.lexmark.de, www.etira.org, www.dkwu-info.de, www.ral.dewww.umweltbundesamt.de 

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