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Änderungen im Rechtsverkehr: Sichere Kommunikation für Unternehmen und Behörden

Eine Änderung im Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs hat Auswirkungen auf viele Akteure und Organisationen, die mit Gerichten kommunizieren.

Für Anwälte oder Notare, Behörden oder Unternehmen gelten seit Januar wichtige Änderungen, was den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr betrifft. Unternehmen und Behörden kommunizieren etwa dann regelmäßig mit Gerichten, wenn es um Mahnverfahren geht.

Dafür stand ihnen bisher zum Beispiel der sogenannte Bürger-Client des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) zur Verfügung. Dieser wurde jedoch zum 1. Oktober 2016 abgeschaltet. Der Support lief sogar schon zum 1. April 2016 aus.

Betroffene Organisationen müssen sich also nach einer Alternative umschauen, wollen sie EGVP- Nachrichten senden und empfangen. Die Bereitstellung der nötigen Komponenten ist nun Sache der Softwarehersteller.

"Wir empfehlen Unternehmen und Behörden, sich jetzt um eine Alternative zum Bürger- Client zu kümmern", erklärt Stephan Vanberg, Geschäftsführer von FP Mentana-Claimsoft. "Sie sollten dabei ein System auswählen, das zentral arbeiten kann, sprich das an einer Stelle in der IT-Infrastruktur einer Organisation implementiert wird und dann alle gewünschten User darüber arbeiten können. Im Idealfall werden innerhalb eines Produkts oder Systems weitere, sichere Kanäle wie etwa die De-Mail angeboten. Auch eine beweiswerterhaltende Archivierung sollte im Anschluss möglich sein und beachtet werden."

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