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Öffentlicher Einkauf: Novellierte Musterverträge für IT-Beschaffung

Vertreter der öffentlichen Hand und des Digitalverbands Bitkom haben sich auf neue Bedingungen für den staatlichen Einkauf von IT-Hardware verständigt.

Die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen", EVB-IT, umfassen insgesamt zehn Vertragstypen, die von öffentlichen Einrichtungen bei der Auftragsvergabe genutzt werden, darunter zwei für Hardware.

Die Standardbedingungen betreffen hochwertige Netzwerktechnik ebenso wie Speichermedien, Kommunikationstechnik, Drucker, Monitore, PCs, Notebooks oder mobile Geräte. Bei der Überarbeitung wurde sowohl rechtlichen Neuerungen als auch technischen Innovationen Rechnung getragen. 

"Hardware ist die Basis der digitalen Infrastruktur im öffentlichen Sektor. In modernen Behörden sollten daher Netzwerktechnik, PCs oder Speichermedien stets auf dem neuesten Stand der Technik sein. Hierfür braucht es verlässliche, flexible und zeitgemäße Vertragslösungen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wir freuen uns, dass es BMI und Bitkom gemeinsam gelungen ist, erneut praxistaugliche Musterverträge zu erarbeiten. Die Verträge werden einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen IT-Infrastruktur leisten."

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt und dazu mit dem Bitkom verhandelt. Angesichts der Milliardenbeträge, die der öffentliche Sektor in Informationstechnik und deren sichere Anwendung jährlich investiert, kommt diesen Bedingungen für alle Beteiligten enorme Bedeutung zu.

Die neuen Musterverträge sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT Vertragsfamilie stehen hier zur Verfügung.

www.bitkom.org 
www.bmi.bund.de 

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