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Vergaberecht: Vergabestellen haben großen Spielraum

Vergabestellen haben es schwer. Bereits mit den Verdingungsunterlagen müsse eine Wertungsmatrix mit Gewichtung bekannt gegeben werden, die alle Kriterien für die Bewertung der Angebote beinhaltet, so Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff von der Münchener IT-Recht-Kanzlei.

Die nachträgliche Erstellung einer solchen Wertungsmatrix verstößt gegen das Transparenzgebot. Erfüllt die Vergabestelle aber diese Bedingungen, dann ist sie in der tatsächlichen Bewertung relativ frei. So entschied wieder eimal die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (Beschluss VK 2-179/09 vom 27.12.2009).

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