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Business-Geschenke – nein danke!

Kurz vor Weihnachten treffen sie in den Büros ein – Geschenke, die die (Geschäfts-)Freundschaft erhalten sollen. Wie Mitarbeiter und Lieferanten damit umzugehen haben, muss von der Unternehmensleitung klar kommuniziert werden, rät der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME).

„Ein guter Lieferant hat es nicht nötig, sich durch Gefälligkeiten in Erinnerung zu bringen“, sagt BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt. So sollten die Compliance-Richtlinien auch in Bezug auf Geschenke eng ausgelegt und bei Verstößen zuvor aufgezeigte Sanktionen durchgesetzt werden Die Geschäftsleitung habe glaubhaft deutlich zu machen, dass ein Ködern der Mitarbeiter keinesfalls geduldet werde und dass derartiges Verhalten Nachteile bis zum Auftragsverlust nach sich ziehen könne.

In der Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct, die von vielen Unternehmen, unter anderem Henkel, ThyssenKrupp, Allianz, Billfinger Berger, Daimler und Fraport, unterzeichnet wurde, heißt es dazu: „Geschäftsführung und Mitarbeiter dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.“ Durch den Beitritt zum Kodex verleihen Unternehmen fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck.

Begründete Ausnahmen von der Regel gibt es zum Beispiel dann, wenn ein ausländischer Geschäftspartner ein Gastgeschenk nach traditioneller Landessitte überreicht. „Dann sollte die Annahme durch den Beschenkten als Höflichkeit dem Gastgeber gegenüber gewertet werden“, sagt BME-Compliance-Experte Sebastian Schröder. Wichtig sei allerdings, dass Mitarbeitern klargemacht wird, was ihre Unternehmen erlauben, tolerieren oder ablehnen. Wertvolle Geschenke seien immer dem Unternehmen beziehungsweise dem Compliance-Manager zu übergeben. Gern gesehen anstelle von Geschenken seien dagegen Spenden an gemeinnützige Organisationen.

www.bme.de

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