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Emissionsgutschriften: Bundesregierung reist klimaneutral

Die Bundesregierung reist weiterhin klimaneutral, indem sie für das Jahr 2015 insgesamt 203.630 Emissionsgutschriften kaufen und unwiderruflich stilllegen will.

Klimaschonendes Handeln (Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren) hat für Dienstreisen weiterhin einen festen Platz. Bereits 2014 wurden über 100.000 Emissionsgutschriften erworben und stillgelegt. "Je weniger wir fliegen, desto besser für Umwelt und Klima. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann hilft zumindest eine Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen. Wir rufen daher abermals nationale und internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten auf, uns Gutschriften aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten anzubieten,“ sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Für das Jahr 2015 startet das Umweltbundesamt (UBA) jetzt das Verfahren zum Ankauf der 203.630 Emissionsgutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, Klimaschutz in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. Das UBA prüft alle angebotenen Projekte auf die Einhaltung der geforderten Qualität.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: "Wir haben bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte den Fokus auf Maßnahmen gelegt, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Damit reicht die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinaus. Die Qualitätskriterien für die Auswahl der Klimaschutzprojekte orientieren sich an den Festlegungen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen." 

Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2015. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde dabei ein Faktor von drei auf die Kohlendioxidemissionen angesetzt, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen.

www.dehst.de 
www.umweltbundesamt.de 

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