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Umweltbundesamt: Reinigung lieber umweltfreundlich ausschreiben

Damit die Reinigungsdienstleistung öffentlicher Gebäude nachhaltigen Kriterien entspricht, veröffentlicht das Umweltbundesamt Informationen, wie den "Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln".

In gewissen zeitlichen Abständen oder teilweise täglich sind sanitäre Anlagen, Küchen, Mobiliar, Fenster, Flure und Innenräume zu reinigen. Immer häufiger werden hierfür Gebäudereinigungsfirmen beauftragt und so geht es meist nicht mehr um die Beschaffung der Reinigungsmittel, sondern die Berücksichtigung von Umweltschutz-erfordernissen in den Ausschreibungen und in der Vertragsgestaltung selbst.

Ein rechtlicher Rahmen für die Zulässigkeit von umweltbezogenen Ausschreibungskriterien ist durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gegeben. Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, Umweltkriterien für die Ausführung des Auftrags vorzugeben, hier heißt es in Paragraph 97: "Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben (…)".

Ziel eines im Jahr 2012 im Rahmen der Arbeit der "Allianz für eine nachhaltige Beschaffung" durchgeführten Projektes war es, die typischen Reinigungsarbeiten in der Unterhaltsreinigung von öffentlichen Gebäuden näher zu betrachten und diese so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck wurden die Hygieneanforderungen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen definiert, Kriterien für umweltverträgliche Reinigungsmittel entwickelt und daraus ein "Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und Reinigungsmitteln" für die öffentliche Verwaltung erstellt.

Bevor die Reinigungsdienstleistungen ausgeschrieben werden, muss der Bedarf analysiert werden. (Bild: dstaerk/iStock/Thinkstock)
Bevor die Reinigungsdienstleistungen ausgeschrieben werden, muss der Bedarf analysiert werden. (Bild: dstaerk/iStock/Thinkstock)
Erst analysieren, dann ausschreiben

Bevor eine Gebäudereinigungsdienstleistung ausgeschrieben wird, ist es wichtig zuvor das Reinigungsobjekt hinsichtlich seiner Architektur und Nutzung zu analysieren. Denn hier lassen sich schon wichtige Kriterien wie Verschmutzung, Reinigungsintervalle und Reinigungsverfahren ablesen und festlegen. Nach der Analyse des Reinigungsobjektes kann das Leistungsverzeichnis erstellt werden. Hierzu ist im Vorfeld zu entscheiden, ob ein tätigkeitsorientiertes oder ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis erstellt werden soll.

Das Umweltbundesamt erklärt hierzu: "Bei einem tätigkeitsorientierten Leistungsverzeichnis werden die Reinigungsarbeiten in der Unterhaltsreinigung detailliert beschrieben. Es gibt genau an, in welchem Raum welches Reinigungsobjekt mit welchem Reinigungsverfahren wie häufig (Reinigungsturnus) zu reinigen ist (z.B. zweimal wöchentlich den Fußboden kehren). Ausgangsgrößen für den Reinigungsturnus sind die Reinigungshäufigkeit pro Woche und die Feiertags-regelung. Daraus errechnen sich die Reini- gungstage pro Jahr bzw. der Monatsfaktor, mit der der Reinigungsdienstleister sein Angebot kalkuliert. Die Reinigungshäufigkeit pro Woche für die Unterhaltsreinigung ist abhängig von dem Reinigungs- und Hygienestandard des Gebäudes, der Nutzungshäufigkeit und dem Verschmutzungsgrad."

Ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis gibt hingegen an, in welchem Raum bei welchem Reinigungsobjekt welche Verschmutzungen wie häufig nicht vorkommen sollen (z.B. zweimal wöchentlich ist der Fußboden frei von Grobschmutz). Der wesentliche Unterschied liegt also darin, dass bei einem ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis eine Reinigung nicht automatisch durchgeführt werden muss, sondern nur, wenn sichtbare Verschmutzungen vorliegen.

Sowohl bei einem tätigkeitsorientierten als auch bei einem ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis ist zwischen Baufeinreinigung, Grundreinigung, Grundpflege/Einpflege, Unterhaltsreinigung, Zwischenreinigung und Sonderreinigung zu unterscheiden.

Der Leitfaden schreibt die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungs- und Pflegemitteln verbindlich vor.
Leitfaden des Umweltbundesamtes
Kriterien der Leistungsbeschreibung

Der "Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und Reinigungsmitteln" verfolgt laut Umweltbundesamt folgende Ziele: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt durch Begrenzung schädlicher Inhaltsstoffe und Produkte, Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Verwendung und Verringerung des Verpackungsabfalls, Verringerung oder Vermeidung von Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Auflagen hinsichtlich der eingesetzten Stoffen. Die Kriterien für umweltfreundliche Produkte sowie zur Verringerung von Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit orientieren sich dabei an den Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens für Allzweck- und Sanitärreiniger (2011/383/EG).

Durch die Verwendung der Kriterien des Leitfadens in der Leistungsbeschreibung wird die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungs- und Pflegemitteln, die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter und der Verzicht auf besonders umweltbelastende Reinigungsmittel und -methoden verbindlich vorgeschrieben. Umweltschutz in der Gebäudereinigung beginnt jedoch mit der Verringerung der entstehenden Verschmutzung im Gebäude. Vor der Ausschreibung der Reinigungsdienstleistung sollte deshalb überlegt werden, ob die entstehende Verschmutzung durch die Gestaltung der Wege (befestigte Wege bis zum Eingangsbereich), die Gestaltung der Eingangsbereiche (Schmutzfangzonen), ein Abfallkonzept sowie das Verhalten der Raumnutzer verringert werden kann.

Eine weitere praktische Hilfe des Umweltbundesamtes ist ein elektronischer Anbieterfragebogen, der auf der Website heruntergeladen werden kann. Hier geht es ganz konkret um die Einordnung verwendeter Produkte mithilfe des Fragebogens. Inhaltsstoffe mit ihren Abkürzungen werden zum Beispiel dahingehend eingeordnet, ob sie nachhaltigen Kriterien entsprechen. Es werden außerdem diverse Inhaltsstoffe genauer unter die Lupe genommen, hierzu zählen unter anderem Tenside, Alkalien und Säuren. Ist etwa Salz- oder Flusssäure enthalten, gilt dies als K.-o.-Kriterium. Ein Punktebewertungssystem vereinfacht die Entscheidung, ob das Reinigungsmittel verwendet werden sollte oder nicht.

Während Experten die Einhaltung von ökologischen Kriterien für durchaus machbar halten, stellen die sozialen Bedingungen eine größere Herausforderung dar. Hier wird sicher auch der kürzlich eingeführte Mindestlohn ein wenig Klarheit bringen. Einer in vielerlei Hinsicht saubereren Zukunft steht also nichts mehr im Wege.

www.umweltbundesamt.de

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