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Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. (Bild: Nikolay Kazakov)
Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. (Bild: Nikolay Kazakov)

Revision: BGH weist Patentklage von Canon gegen deutsche Tonerproduzenten ab

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in der Revision die 2014 von Canon eingereichte Patentrechtsklage gegen die deutschen Tonerproduzenten wta Carsten Weser und KMP Printtechnik abgewiesen.

Bei dem Verfahren ging es um eine mögliche Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 2087407. Konkret handelt es sich dabei um ein Zahnrad für den Antrieb der Trommeleinheit, die in einigen Canon vor allem aber HP-Laserdruckern zu Einsatz kommt.

In den ersten beiden Verfahren hatte das Landes- sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf noch im Sinne Canons entschieden. Mit seiner Entscheidung hat der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf nun aufgehoben. Die Entscheidung des BGH ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

www.canon.de

www.wta-suhl.de

www.kmp.com

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