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Die EU-Kommision hat die Bedingungen zur Verwendung gefährlicher Bestandteile bei Möbel geändert. Bild: EU Ecolabel „the kinder spring clean“
Die EU-Kommision hat die Bedingungen zur Verwendung gefährlicher Bestandteile bei Möbel geändert. Bild: EU Ecolabel „the kinder spring clean“

Neue Regeln: EU-Ecolabel-Kriterien bei Möbeln und Computern geändert

Die EU-Kommission hat die Kriterien für das EU-Umweltzeichen angepasst – unter anderem für die Produktbereiche Computer und Möbel.

So müssen Hersteller von PCs, Notebooks und Tablets in Zukunft für eine Kennzeichnung mit dem EU-Umweltzeichen Vorgaben zur Energieeffizienz und zur Upgrade-Fähigkeit der Produkte erfüllen und zudem bei der Produktion auf die Recyclingfähigkeit der einzelnen Bestandteile achten. Bei den Möbeln wurden die Bestimmungen zur Verwendung gefährlicher Bestandteile überarbeitet. Die neuen Kriterien gelten für die kommenden sechs Jahre.

Das Label bescheinigt die Umweltfreundlichkeit von Produkten als auch die Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards bei ihrer Herstellung. Hersteller, deren Produkte die Kriterien erfüllen, können sie mit dem Umweltzeichen kennzeichnen lassen.

Das EU-Ecolabel ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch von Norwegen, Liechtenstein und Island anerkannt. Es wurde 1992 durch eine EU-Verordnung eingeführt. Eine Zertifizierung ist freiwillig. Es bietet eine Unterstützung beim Einkauf, um umweltfreundlichere Produkten und Dienstleistungen zu identifizieren.

www.eu-ecolabel.de
www.ral-umwelt.de
www.europa.eu 

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