C.ebra

Öffentliche Auftraggeber unter Zugzwang: Startschuss für die elektronische Rechnung

Mit der Veröffentlichung des "E-Rechnungsgesetz" im Bundesgesetzblatt wird die elektronische Rechnung in Deutschland nun zum Gesetz und die neuen Vorgaben gültig.

Auf Empfehlung des Innenausschusses hatte der Deutsche Bundestag das E-Rechnungsgesetz zwar bereits in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 verabschiedet., doch erst mit der nun erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangen die Vorgaben des neuen Gesetzes tatsächlich Gültigkeit.

Für viele öffentliche Auftraggeber fällt damit der finale "Startschuss" zu einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Denn nachdem der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung nachgekommen ist, die entsprechende EU-Richtlinie 2014/55/ in bundesdeutsches Recht umzusetzen, heißt es: Die elektronische Rechnung kommt – und das schon bald.

Das Problem: "Bisher sind nur die wenigsten öffentlichen Auftraggeber – weder auf Bundesebene, noch in den Ländern und Kommunen – technisch, strukturell und prozessual auf den elektronischen Empfang und die digitale Weiterverarbeitung von Rechnungsdokumenten vorbereitet.Der gesetzliche vorgegebene Zeitplan ist jedoch gerade auf Bundesebene relativ eng gesetzt. Stichtag für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane ist bereits am 27. November 2018", erinnert der Vorsitzende des Verbands elektronische Rechnung (VeR), Steuerberater und E-Invoicing-Experte Stefan Groß.

Alle anderen öffentlichen Auftraggeber haben dagegen noch ein Jahr länger Zeit, sich "fit" für die E-Rechnung zu machen.

Für die zahlreichen Zulieferbetriebe aus der privaten Wirtschaft tickt damit ebenfalls die Uhr. Denn auch hier ist die Frage nun nicht mehr, ob man als zulieferndes Unternehmen auf den elektronischen Rechnungsaustausch umstellen sollte – sondern wie sich eine solche Digitalisierung am besten bewerkstelligen lässt. Denn nach Maßgabe der Gesetzesnovellierung können Rechnungssteller künftig nur erwarten, dass der öffentliche Auftraggeber ihre elektronische Rechnung akzeptiert, wenn diese sämtliche relevanten Daten (zumindest) auch in strukturierter Form bereitstellt.

"Zudem kann die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung weitere Detailanforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, das zu verwendende Rechnungsdatenmodell sowie die Verbindlichkeit der elektronischen Form stellen", sagt Stefan Groß vom VeR. Mit Blick auf die technischen wie finanziellen Herausforderungen kann es sich daher lohnen, einen erfahrenen Technologie- und Beratungspartner mit dem elektronischen Rechnungsaustausch zu beauftragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum "E-Rechnungsgesetz".

www.verband-e-rechnung.org 

Verwandte Themen
Der Eingang Nord der Orgatec (Bild: Messe Köln/Orgatec)
Trends auf der Orgatec 2024 weiter
Mit dem Office-Areal bot die Messe Frankfurt auf der diesjährigen Ambiente in Frankfurt noch eine Plattform für die Anbieter von gewerblichen Bürobedarf. Künftig soll das Thema vor allem auf der Paperworld Middle East in Dubai konzentriert werden.
Messe Frankfurt konzentriert gewerblichen Bürobedarf in Dubai weiter
Neben der Ausstellung und einem hochkarätigen Bühnenprogramm zeigt die Sonderfläche „Innovation Lab“ der New Work Evolution, wie das Arbeiten der Zukunft schon heute aussehen kann. (Bild: Messe Karlsruhe / Lars Behrendt)
New Work Evolution macht moderne Arbeitswelten erlebbar weiter
Laut einer Befragung des Digitalverbands Bitkom will eine Hälfte Routinearbeiten an die KI abgeben, die andere Hälfte lehnt das ab. (Bild: Shutthiphong Chandaeng/iStock/Getty Images)
Beschäftigte sind geteilter Meinung beim Einsatz von KI weiter
Der Bericht der Circular Electronics Initiative bietet eine Analyse der Entwicklungen, die den Bereich der zirkulären Elektronik bis 2035 voraussichtlich prägen werden. Zudem werden dort acht Trends identifiziert, die man im Auge behalten sollte. (Bild: S
Die Zukunft der Kreislaufwirtschaft im Bereich der Elektronik bis 2035 weiter
„Daten und Fakten 2023“: BeschA verzeichnet historisch höchstes Auftragsvolumen. (Grafik: Screenshot aus Broschüre „Daten und Fakten“.)
Auftragsvolumen des Beschaffungsamtes des BMI hat sich 2023 verdoppelt weiter