Bio-AHVV: Neues Bio-Label für Kantinen auf den Markt gebracht
- 26.05.2023
- Einkauf
Dazu hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, dem Bundeskabinett Mitte April einen Entwurf für die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) vorgelegt. Diese schafft einen klaren Rechtsrahmen, damit Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Bundesminister Cem Özdemir sagt dazu: „Die Gemeinschaftsverpflegung hat ein Riesenpotenzial, Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben. Zugleich stärken wir den Ökolandbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030. Und letztlich ermöglichen wir mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, denn wir schließen die bisherige Lücke in der Gemeinschaftsverpflegung.“
Die Bio-AHVV sieht ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold vor: Bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem geldwerten Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem geldwerten Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten auf den Speisekarten kennzeichnen und damit werben können.
Der ökologische Landbau trägt in besonderem Maße zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die ökologische Landwirtschaft bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen. Damit mehr Landwirtinnen und Landwirte auf Bio umstellen können, müssen sich Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln. Der Entwurf der Bio-AHVV wurde am 16. März 2023 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Beschlussfassung des Bundesrats ist für den Sommer vorgesehen.