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Chefs ignorieren Sicherheitsrisiken für Geschäftsreisende

86 Prozent der Geschäftsreisenden wünschen sich allgemeine Sicherheitshinweise zu ihrem Reiseziel, etwa zu Regionen mit hoher Kriminalität. Doch nur 45 Prozent bekommen solche Informationen von ihrem Unternehmen gestellt. Das sind Ergebnisse der Studie "Chefsache Business Travel 2015" von Travel Management Companies im Deutschen ReiseVerband (DRV).

Naher Osten oder Ukraine – die Liste der Regionen, in denen derzeit Unruhen herrschen oder verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, ist lang. Wie die DRV-Studie ergab, bekommen nur 34 Prozent der reisenden Fach- und Führungskräfte aktuelle Informationen zu solchen Krisenregionen von ihrem Arbeitgeber. Der Anteil lag in der Vorjahresstudie noch bei 48 Prozent. Trotz zahlreicher Krisenherde im Jahr 2014 hat sich die Quote also deutlich verschlechtert. Konstant bei einem Drittel liegt der Anteil derer, deren Reisepläne schon mindestens einmal durch politische Unruhen durchkreuzt wurden.

Sicherheitshinweise sind aber nicht nur dann wichtig, wenn das Zielland von akuten Krisen erschüttert wird. Wer beruflich etwa nach Südamerika, Asien oder Afrika reist, sollte sich generell Informationen zu seinem Zielort beschaffen. Wie verhält man sich vor Ort und an wen wenden sich die Mitarbeiter im Krisenfall? Empfiehlt es sich, nur mit ortskundiger Begleitung zu reisen? Obwohl immer mehr Unternehmen international agieren, ist für Fragen wie diese das Bewusstsein oft noch nicht ausreichend vorhanden. Laut DRV-Studie lässt über die Hälfte der Unternehmen ihre Geschäftsreisenden bei der Suche nach allgemeinen Sicherheitshinweisen im Stich.

Laufen alle Informationen zu Geschäftsreisen eines Unternehmens gebündelt bei einem Geschäftsreisebüro zusammen, erleichtert dies in einem Krisenfall zudem die Lokalisierung der Reisenden. Die Experten verschaffen den Unternehmen Klarheit, welche Mitarbeiter sich zu welchem Zeitpunkt in welcher Region aufhalten. So kann der Arbeitgeber schneller Kontakt mit diesen aufnehmen, ihnen Hilfestellung bieten und somit seiner Fürsorgepflicht nachkommen.

www.drv.de

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