Umstrittene Regeln für den Einkauf
- 07.01.2013
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Die Verwaltungsvorschrift „für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen“ wurde im vergangenen Jahr beschlossen. Sie enthält Vorgaben, dass Umweltkriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind – auch beim Einkauf von Büroartikeln, technischer Büroausstattung, Reinigungsmitteln und -dienstleistungen. Allerdings betrifft die Regelung, die für alle Einrichtungen und Unternehmen des Landes Berlin gilt, lediglich Aufträge ab einem Wert von 10 000 Euro. Das bislang angewandte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom Juni 2010 kannte eine solche Grenze nicht. Umweltverbände und Opposition bezeichneten daher die neue Vorschrift als Rückschritt. Gerade einfache Produkte wie Papier, Büroartikel oder Reinigungsmittel, die in großer Stückzahl gebraucht würden, unterlägen somit nicht mehr den Vorgaben für eine umweltfreundliche Beschaffung, kritisierte etwa der Berliner BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Bei zwei Dritteln aller Beschaffungen würden jetzt soziale und ökologische Regeln keine Rolle mehr spielen, schätzten die Grünen in der Berliner taz; die Zeitung titelte: „Rot-Schwarz verwässert die Regeln für öffentliche Aufträge“.
Natürlich ist die Beachtung ökologischer Vorgaben auch bei einem Einkauf unterhalb der Grenze von 10 000 Euro nicht verboten. Bei der Auftragsvergabe könne ein erheblicher Beitrag für den Umweltschutz geleistet werden, indem umweltfreundliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen konsequent bevorzugt werden: „Die öffentlichen Einrichtungen in Berlin beschaffen jährlich Produkte und Dienstleistungen im Umfang von rund vier bis fünf Milliarden Euro“, so die Stadt Berlin. Im entsprechenden Leistungsblatt der Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ werden nunmehr verbindliche ökologische Mindestkriterien für die Beschaffung von Büroartikeln wie Kugelschreiber, Korrekturhilfsmittel und Büroklebstoffe aufgeführt. So sind Heftklammern aus reinem Stahl oder oberflächenverzinktem Stahl zu beschaffen. Sie dürfen nicht kunststoffbeschichtet oder lackiert sein, Büroklebstoffe weder Lösemittel noch Formaldehyd enthalten.
Die Regierung aus SPD und CDU will mit den neuen Regelungen ökologische und ökonomische Ziele miteinander verbinden. Sie verweist auf eine aktuelle Untersuchung der Deutschen Energieagentur, die belegt, dass beispielsweise durch die Beschaffung energieeffizienter IT-Geräte bis zu 80 Prozent des Stromverbrauches eingespart werden können. Eine Studie des Bundesumweltministeriums über die „Potenziale der öffentlichen Beschaffung für ökologische Industriepolitik und Klimaschutz“ bestätigte, dass sich bei einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die Kommunen und Unternehmen bestellen, erhebliche Kosteneinspar- und Umweltentlastungspotenziale mit vertretbarem Aufwand erschließen lassen.
Das Land Berlin gehe davon aus, dass „die Umsetzung der Berliner Verwaltungsvorschrift ‚Beschaffung und Umwelt‘ innerhalb der bestehenden Haushaltsansätze möglich ist“, bestätigt Petra Rohland von der Berliner Stadtverwaltung. „Die Umweltschutzanforderungen orientieren sich an den besten am Markt verfügbaren Techniken, die ohne oder zu akzeptablen Mehrkosten im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung beschafft werden können“, heißt es dazu in der Verwaltungsvorschrift. „Ökonomisch betrachtet können damit die wirtschaftliche Effizienz gesteigert und die bislang unterschätzten hohen langfristigen Folgekosten wirksam vermindert werden“, erklärt Rohland.
Vor Inkrafttreten der neuen Verordnung hat die Verwaltungsakademie für die Berliner Vergabestellen entsprechende Schulungen angeboten. Ergänzend wird ein praxistauglicher Handlungsleitfaden zur Umsetzung zur Verfügung gestellt sowie eine Informationsplattform auf der Homepage eingerichtet. In den nächsten Jahren soll die Verwaltungsvorschrift fortgeschrieben werden: So ist zum Beispiel die Erstellung von weiteren Leistungsblättern (zum Beispiel Aufzüge, Berufsbekleidung, Rechenzentren, Telefonanlagen, Klimatisierung) geplant, Gespräche mit Verbänden und Unternehmen hierzu finden bereits statt.
Wertung von Angeboten
Nach Paragraf 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind schon seit 2010 bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten nicht nur die reinen Anschaffungspreise, sondern auch die vollständigen Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistung zu berücksichtigen. Basierend auf dieser gesetzlichen Verpflichtung werden in der neuen Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ nun sukzessive konkrete Berechnungshilfen vorgegeben. Eine Entlastung der öffentlichen Haushalte soll mit einer verminderten Umweltbelastung durch den Einkauf einhergehen. Für strombetriebene Geräte sind die Lebenszykluskosten jetzt das alleinige Zuschlagskriterium, sofern im Rahmen der Zuschlagskriterien zusätzliche Umweltaspekte berücksichtigt werden, stellen die Lebenszykluskosten das überwiegende Zuschlagskriterium dar. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot soll das Rennen machen.