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Im Auftrag der Nachhaltigkeit

„Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen“, meint der Leiter des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, Klaus-Peter Tiedtke im Interview mit dem Rat für Nachhaltigkeit.

Der öffentliche Einkaufskorb soll nach Willen der Bundesregierung nachhaltiger werden. Ende Januar wurde daher im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren eine „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ eröffnet. Sie soll Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen bei der Beschaffung von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen helfen. Zudem werden potenzielle Bieter unterstützt, die den öko-sozialen Anforderungen des Staates genügen wollen. Wie das geschieht, weswegen an Nachhaltigkeit beim Einkauf der öffentlichen Hand kein Weg mehr vorbei führt und was das Beschaffungsamt des Bundes für die Nachhaltigkeit in den eigenen Reihen tut, das erklärt dessen Direktor, Klaus-Peter Tiedtke, im Interview mit Thomas Wischniewski, Newsletter-Redakteur beim Rat für Nachhaltige Entwicklung.

Herr Tiedtke, warum ist Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung wichtig?

Tiedtke: Der öffenltiche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung nachhaltiger werden.
Tiedtke: Der öffenltiche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung nachhaltiger werden.

Weil Nachhaltigkeit mehr sein muss als ein schöner Schein.Weil wir unsere Ressourcen schonen müssen – und die wichtigste „Ressource“ ist der Mensch. Wir müssen sicherstellen, dass für die Produkte und Dienstleistungen, die wir einkaufen und nutzen, keine Menschen ausgebeutet wurden. Wenn wir das nicht schaffen, möglichst weltweit, wird sich Nachhaltigkeit nicht einstellen.

Wie setzen Sie diesen Anspruch denn um?

Wir schärfen das Bewusstsein der staatlichen Einkäufer für Nachhaltigkeit und entwickeln zusammen mit ihnen Nachhaltigkeitskriterien für den Einkauf. 2010 haben wir das beispielsweise mit dem Technischen Hilfswerk (THW) gemacht, da ging es um Oberbekleidung. Tragekomfort und Aussehen spielten bei der Ausschreibung natürlich eine Rolle, die Kosten, aber auch Nachhaltigkeit. Das THW war sehr interessiert daran, Sozialstandards in die Ausschreibung aufzunehmen. Das ist passiert. Die Bieter mussten in ihren Angeboten versichern, dass sie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO berücksichtigen.

Wie steht es um die Beschaffung „grüner“ Produkte?

Ökologische Anforderungen stellen wir schon länger. Wir haben zum Beispiel vor zwei Jahren Nachhaltigkeitskriterien für ein „grünes“ Notebook entwickelt, gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und dem Branchenverband Bitkom. Das mündete ebenfalls in einer konkreten Ausschreibung. Das ist aber nur ein Beispiel. „Grüne“ Produkte liegen im Trend. Viele Hersteller werben mit Nachhaltigkeit, mit energieeffizienten Geräten …

Wenn ein staatlicher Einkäufer Fragen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Ausschreibungen hat: Wie hilft die neue Kompetenzstelle ihm?

Über eine Telefonhotline oder via E-Mail, auch mittels maßgeschneiderter Beratungen vor Ort. Außerdem können sie sich bald über eine Webplattform informieren, die wir gerade aufbauen und auf der wir voraussichtlich ab Frühherbst Ausschreibungstexte bereitstellen. Die können die Einkäufer leicht an ihre jeweiligen Anforderungen anpassen.

Unternehmen, potenzielle Bieter, können sich auch bei Ihnen schlaumachen?

Selbstverständlich. Wir wollen ja gute, nachhaltige Angebote. Dafür brauchen wir die Unternehmen. Sie müssen wissen, was auf sie zukommt, was wir von ihnen in Zukunft verlangen. Deswegen suchen wir aktiv Kontakt zu potenziellen Bietern, insbesondere über die Wirtschaftsverbände, um unsere Anforderungen zu verdeutlichen. Wenn die Firmen informiert wurden, können sie reagieren und sich nachhaltiger aufstellen. Das Zauberwort ist Kommunikation. Wir wollen die Wirtschaft fordern, nicht überfordern.

Neben sozialen und ökologischen Kriterien gibt es noch ökonomische. In welchem Verhältnis stehen diese Kriterien zueinander? Auf Augenhöhe?

Früher hat die ökonomische Trumpfkarte alle anderen ausgestochen. Das ist vorbei. Die Beschaffungsbibel, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, erlaubt seit einigen Jahren ausdrücklich die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien, wenn bisher auch nur in Form einer „Kann“-Bestimmung. Öko-soziale Standards können in staatlichen Ausschreibungen also berücksichtigt werden, müssen aber nicht. Die Bundesregierung, meine Behörde und der Nachhaltigkeitsrat sind sich einig, dass diese Bestimmung konkreter werden muss. Ich versuche auf eine „Soll“-Bestimmung hinzuwirken.

Weil Nachhaltigkeit zu viele Behörden noch nicht schert?

Das ist höchst unterschiedlich. Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Frau Rogall-Grothe, setzt sich ganz klar für nachhaltige Beschaffung ein. Auf untergeordneten Ebenen, bei den Abteilungsleitern, muss dagegen noch viel passieren. Dort müssen wir das Nachhaltigkeitsbewusstsein schärfen. Das sehe ich aktuell als eine unserer Aufgaben.

Führt die Berücksichtigung von Öko- und Sozialkriterien zu mehr Bürokratie?

Da gibt es tatsächlich ein Spannungsfeld. Wenn wir zu viele Anforderungen stellen, zu viele Nachhaltigkeitszertifikate verlangen, wird die Umsetzung schwierig, für die Einkäufer und die Anbieter. Wir müssen für beide den Aufwand gering halten, indem wir zum Beispiel unsere Anforderungen an standardisierte Nachhaltigkeitslabel knüpfen. Beim Stromverbrauch kann das der EnergyStar sein, bei den Sozialkriterien die acht ILO-Kernarbeitsnormen. Das kann jede Firma überblicken und sich darauf einrichten.

Haben die Unternehmen was davon, wenn sie sich nachhaltiger aufstellen?

Das machen viele Unternehmen ja schon. Wenn die aber sehen, Nachhaltigkeit spielt in Ausschreibungen des Staates keine Rolle, schwenken die vielleicht wieder um. Das darf nicht sein. Nachhaltigkeit gehört in den Wettbewerb. Und ich finde, dass nachhaltige Unternehmen belohnt gehören. Sie sollten den Auftrag kriegen. Das setzt für weitere Unternehmen Anreize, selbst nachhaltiger zu produzieren.

Wie steht es denn um die Nachhaltigkeit in Ihrer eigenen Behörde?

Ich habe angeordnet, dass bei jedem internen Beschaffungsvorgang Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen und zu berücksichtigen sind. Wenn das nicht gehen sollte, muss mir der Vorgang vorgelegt werden, mit einer sehr guten Begründung für das Votum. Nachhaltigkeitskriterien dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen außen vor bleiben.

www.nachhaltigkeitsrat.de, www.bescha.bund.de

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