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Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen speziell im Zusammenhang mit menschenzentrierten Anwendungen digitaler Systeme – insbesondere KI - in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesund
Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen speziell im Zusammenhang mit menschenzentrierten Anwendungen digitaler Systeme – insbesondere KI - in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben. (iStock / Getty Images Plus)

Neue Förderrichtlinie: Betriebliche Experimentierräume mit Schwerpunkt KI

Das BMAS fördert Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitswelt 4.0, die technologische und wirtschaftliche Veränderungsprozesse, die der digitale Wandel der Arbeitswelt mit sich bringt, mit sozialen Innovationen verbinden.

Schon jetzt fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den Lern- und Experimentierräumen Projekte, in denen neue betriebliche Lösungsansätze für die digitale Transformation erprobt werden.

Die am 11. Oktober 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte ergänzte Förderrichtlinie legt einen Schwerpunkt auf die Erprobung menschenzentrierter KI-Anwendungen in der betrieblichen Praxis. Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen speziell im Zusammenhang mit menschenzentrierten Anwendungen digitaler Systeme – insbesondere KI - in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben.

Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume mit Schwerpunkt KI, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt die Entwicklung und Erprobung dieser Innovationen und sichert durch ihre sozialpartnerschaftliche Struktur und die Partnernetzwerke den Transfer.

Antragsberechtigte und interessierte Unternehmen, Verwaltungen und andere Träger können sich ab sofort mit ihrer Idee bis zum 22. November 2019 um eine Förderung über die ergänzte Förderrichtlinie bewerben. Weitere Infos gibt es hier.

www.inqua.de

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