Gewerbeabfallordnung: Mehr Aufwand für die Abfalltrennung in Unternehmen
- 06.07.2017
- Praxis
- C.ebra Redaktion
Mit Inkrafttreten der neuen Gewerbeabfallverordnung sind Gewerbe- und Industriebetriebe wie auch öffentliche oder private Einrichtungen verpflichtet, ihre Siedlungs- sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle vor Ort getrennt zu sammeln. So müssen gewerbliche Abfallerzeuger nach der neuen Verordnung mindestens Papier, Kunststoffe, Holz, Metall, Textilien, Glas und Bioabfälle voneinander getrennt halten. Laut Umweltbundesamt fallen deutschlandweit jedes Jahr rund sechs Millionen Tonnen gewerbliche Abfälle an, sie gehen bislang ungenutzt in Müllverbrennungsanlagen in Rauch auf. Nun sollen – auf der Grundlage der neuen Verordnung – mehr Wertstoffe gesammelt und wiederverwertet werden, damit werden unter anderem Vorgaben der EU umgesetzt.
Ausnahmen sind zulässig, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, beispielsweise bei Platzmangel oder bei öffentlich zugänglichen Abfallbehältern. Darauf verweist das Bremer Entsorgungsunternehmen Nehlsen. Allerdings müssen diese Sonderfälle von den Erzeugern begründet und lückenlos für die Behörden dokumentiert werden.
Kontakt: www.umweltbundesamt.de www.nehlsen.com