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Effiziente Verwaltung: E-Vergabe verschlankt Prozesse

Die jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Vergaberechts-Modernisierungsverordnung (VergModVO) bringe viele Verbesserungen, bleibe aber in zentralen Punkten hinter den Erfordernissen zurück, kommentiert der Bitkom.

Als großen Fortschritt wertet der Digitalverband Bitkom, dass europaweite Ausschreibungen öffentlicher Aufträge bis auf wenige Ausnahmen künftig vollständig elektronisch abgewickelt werden (E-Vergabe). "Die Digitalisierung der Vergabe war ein längst überfälliger und wichtiger Schritt hin zu einem deutlich schlankeren und effizienteren Verfahren", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Durch die digitale Vergabe reduziere sich der Aufwand für Behörden und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, erheblich, so Rohleder weiter.

Dass der Gesetzgeber dabei auf die verpflichtende Verwendung der elektronischen Signatur verzichtet, ist aus Sicht des Bitkom ebenfalls begrüßenswert: So wird den Beteiligten im Vergabeverfahren unnötige Bürokratie erspart und die Akzeptanz für die E-Vergabe deutlich gesteigert.

Im nächsten Schritt müssten Bund, Länder und Kommunen die konkrete Umsetzung des Gesetzes regeln, indem sie für einheitliche technische und organisatorische Standards bei der E-Vergabe sorgen. "Die Regelungslücke zwischen dem abstrakten Gesetz und der jeweiligen praktischen Handhabung bei den Vergabestellen muss schnell geschlossen werden, so dass ein bundesweit einheitliches, handhabbares Verfahren entsteht", so Rohleder.

Kritisch bewertet der Bitkom, dass der Gesetzgeber die Strukturreform nicht genutzt hat, um die Komplexität des Vergaberechts zu reduzieren. So gelten in Bund und Ländern weiterhin teils unterschiedliche Regelungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren. Der Bitkom fordert, dass der Gesetzgeber hier künftig für eine Harmonisierung sorgt.

Problematisch sei außerdem die Erweiterung der Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Beispiele seien extrem kurze Angebotsfristen, vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte bei gleichzeitiger Betätigung auf dem privaten Markt und erweiterte Regelungen zur interkommunalen Kooperation. Diese Flexibilisierung gehe zu Lasten der Transparenz und des Wettbewerb und benachteiligt letztlich die bietenden Unternehmen.

Mit der jetzt verabschiedeten Vergaberechtsmodernisierungsverordnung steht die fristgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 kurz vor dem Abschluss. Bereits im Dezember wurde das zugrundeliegende Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) verabschiedet.

www.bitkom.org

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