Neue Norm für Tonerkartuschen
- 15.01.2014
- Markt
Hersteller oder Händler, welche die Norm anwenden, verpflichten sich, Testberichte der angebotenen Kartuschen im Internet zu veröffentlichen. Die durch das Internet geschaffene Transparenz und die dadurch hervorgehende Vergleichbarkeit ermöglicht es den Einkäufern und Händlern, unter anderem auch die Preise den Leistungen besser gegenüberzustellen als zuvor. Die überarbeitete Norm DIN 33870-1 „Bürogeräte – Anforderungen und Prüfungen für die Aufbereitung von gebrauchten Tonermodulen für elektrofotografische Drucker, Kopierer und Fernkopierer – Teil 1: Monochrome Druckgeräte“ soll allen Einkäufern bessere Qualität und mehr Verlässlichkeit bringen.
Wer Tonerkartuschen nach DIN 33870-1 kauft, soll sich auf die Legalität der angebotenen Produkte verlassen können. Die Norm schreibt vor, dass lediglich Kartuschen vom Originalhersteller zur Wiederverwendung genutzt werden dürfen. Nur wer als Anbieter ein umweltfreundliches Rücknahmesystem bietet, kann die Norm erfüllen. Das bedeutet für den Nutzer, dass er nicht auf der leeren Kartusche sitzen bleibt, sondern seine Kartuschen dem Prozess der Wiederaufbereitung erneut zugeführt werden können. Somit bildet die Norm eine Grundlage für die Erfüllung internationaler Umweltzeichen, wie des „Nordic Swan“ oder des „Blauen Engels“.