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BW-Leitfaden: „Nachhaltig Beschaffen“

Wie Kommunen künftig umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bei Ausschreibungen berücksichtigen können, erklärt ein neuer Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen, öffentlichen Beschaffung von Kommunen.

Er wurde von der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg herausgegeben. Das Öko-Institut hat den Leitfaden erstellt und beschreibt die Schritte, die Behörden gehen können, um künftig Nachhaltigkeitskriterien und soziale Standards beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen umzusetzen. Der Leitfaden ist Teil der Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes.

„Ob Bürobedarf, Baumaterialien oder Kantinenbetrieb – der Einstieg in die nachhaltige Beschaffung ist leicht“, erklärt Jens Gröger, Projektleiter am Öko-Institut. „Der Leitfaden erläutert die vergaberechtlichen Möglichkeiten und gibt konkrete Hinweise, wie die Anforderungen an nachhaltige Produkte und Dienstleistungen formuliert werden müssen. Anhand von Praxisbeispielen aus Kommunen wird gezeigt, was alles machbar ist.“ Außerdem erstellte das Öko-Institut im Rahmen des Projektes fünf Wegweiser für die Produktgruppen Papier, Reinigungsdienstleistungen, Arbeitskleidung, Natursteine und Sportbälle, die detailliert Kriterien für Ausschreibungen kommunaler Auftraggeber listen.

Leitfaden des Landes Baden-Württemberg
Leitfaden des Landes Baden-Württemberg

Für die Umsetzung in der jeweiligen Kommune empfiehlt das Öko-Institut verschiedene Schritte. Zunächst sollten die Verantwortlichen ein eigenes Leitbild entwickeln, in dem Ziele für nachhaltiges Handeln festgeschrieben werden. Dann sollte das eigene Beschaffungsportfolio nach Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne von Umwelt- und Sozialstandards untersucht werden. Schließlich sollen jene Produkte und Dienstleistungen anhand von Nachhaltigkeitskriterien beschafft werden, die einen besonders großen Effekt haben.

Bei vielen Produkten und Dienstleistungen beginnt die Entscheidung für eine nachhaltige Alternative bereits bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes. Beispielsweise kann eine Kommune bei der Beschaffung von Kopierpapier ausschließlich auf 100 Prozent Recyclingpapier setzen. Bei der Bestückung von Veranstaltungen werden nur Angebote für fair gehandelte und biologisch erzeugte Lebensmitteln zugelassen. Bei der Suche nach einem Stromlieferanten fragt der Auftragsgegenstand direkt nach Ökostrom und schließt damit Kohle- oder Atomstrom aus.

Für die Beschaffung müssen konkrete ökologische und soziale Kriterien festgelegt werden. Ökologische Kriterien können beispielsweise sein: die Begrenzung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen im Produkt oder bei der Herstellung, ein ressourcenschonender Materialeinsatz durch die Nutzung von Recyclingmaterialien, Langlebigkeit der eingekauften Produkte – sind sie reparierbar, gibt es Ersatzteile –, eine recyclinggerechte Konstruktion, geringe Geräuschemissionen sowie die Höhe der CO2-Emissionen bei Herstellung und Nutzung.

Verschiedene Produkte, zum Beispiel Kaffee oder Sportbälle, erfordern – um dem Anspruch nachhaltigen Handelns gerecht zu werden – die Formulierung sozialer Kriterien. Hierzu gehören die Bezahlung von Mindestlöhnen, die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern und das Einhalten von Tarifverträgen ebenso, wie die Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die zum Beispiel das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit einbezieht.

Hier gibt es den Leitfaden zum Download „Nachhaltige Beschaffung konkret. Arbeitshilfe für den umweltfreundlichen und sozialverträglichen Einkauf in Kommunen“.

www.lubw.baden-wuerttemberg.de; um.baden-wuerttemberg.de; www.oeko.de

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