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Dieter Becker, Geschäftsführer Antalis Deutschland (Bild: Petra A. Killick)
Dieter Becker, Geschäftsführer Antalis Deutschland (Bild: Petra A. Killick)

Papiergroßhandel: Antalis kündigt Börsengang an

Antalis, die Sparte Papiergroßhandel der französischen Sequana-Groupe, soll künftig als eigenständige Aktiengesellschaft geführt werden. Der Börsengang ist für Mai geplant.

Die Sequana-Gruppe soll dabei die Mehrheit der künftig an der Pariser Börse gehandelten Aktien halten. Wie das Unternehmen mitteilte, werde der Börsengang ermöglichen, Antalis’ führende Position im Papiergroßhandel zu stärken und das strategische Wachstum in den Bereichen Verpackung und visuelle Kommunikation fortzusetzen.

Dieter Becker, Geschäftsführer Antalis Deutschland, sagte gegenüber unserer Schwester-Zeitschrift BusinessPartner PBS: "Antalis setzt auch in Zukunft auf anorganisches Wachstum." Insbesondere in den Wachstumsbereichen Packaging und Visuelle Kommunikation wolle man weiter zukaufen. Als eigenständige AG werde man flexibler und schneller im Markt agieren können, und nicht zuletzt werde die Kapitalbeschaffung einfacher. Becker betonte: Der Papiergroßhändler habe trotz leichten Umsatzrückgangs im vergangenen Jahr erneut eine hohe Rentabilität erreicht: Antalis International erzielte 2016 einen vorläufigen Umsatz von 2,458 Milliarden Euro und ein EBITDA von 88 Millionen.

Holding beantragt Gläubigerschutz

Die Sequana-Groupe hat im Februar nach dem französischen "Sauvegarde"-Verfahren eine Art Gläubigerschutz beantragt. Dieser "Schutzschirm" solle unter anderem sicherstellen, dass man den geplanten Börsengang trotz eines Rechtsstreits in den USA wie geplant umsetzen könne.

Sequana war vor einem amerikanischen Gericht zu einem Schadensersatz von 138,5 Millionen US-Dollar verurteilt worden, hat aber Berufung eingelegt. Hintergrund sind Umweltverschmutzungen eines Produktionswerks in den 50er, 60er und 70er Jahren, das bis 2009 zur Sequana-Gruppe gehört hatte. Man rechne sich gute Chancen im Berufungsverfahren aus, unterstrich Dieter Becker. So war eine frühere Forderung von BAT in gleicher Sache abgelehnt worden.

www.antalis.com 
www.sequana.com 

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