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Der Digitalverband Bitkom warnt vor neuen nationalen Alleingängen beim Datenschutz. Bild: Thinkstock/iStock/the-lightwriter
Der Digitalverband Bitkom warnt vor neuen nationalen Alleingängen beim Datenschutz. Bild: Thinkstock/iStock/the-lightwriter

Gesetzentwurf: Deutsches Datenschutzrecht wird angepasst

Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf, der das deutsche Recht an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen soll.

Das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz, das Teile der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert und ergänzt, wird jetzt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten.

Der Digitalverband Bitkom weist anlässlich der Kabinettsberatung darauf hin, dass die Öffnungsklauseln in der EU-Verordnung nicht dazu genutzt werden sollten, die Regelungen aufzublähen und damit die angestrebte und mögliche europaweite Harmonisierung der Datenschutzgesetzgebung zu konterkarieren.

"Eine mühsam errungene europaweite Regelung, die durch nationale Alleingänge wieder zum Flickenteppich wird, wäre ein Rückschlag in der Datenschutzgesetzgebung", sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel.

Ausdrücklich begrüßt Bitkom, dass beim vorliegenden Gesetzentwurf bereits auf Bedenken eingegangen wurde und teilweise parallele Vorschriften in Datenschutz-Grundverordnung und deutscher Gesetzgebung weggefallen sind. An einigen Stellen gibt es jedoch noch Überschneidungen oder stark national geprägte Ergänzungen. "Für europaweit tätige Unternehmen sind einheitliche Regelungen notwendig, zudem sorgen sie für internationale Wettbewerbsgleichheit", sagt Dehmel.

Nur ganz wenige Ausnahmen im Anpassungs- und Umsetzungsgesetz sieht der Bitkom als notwendig an, um die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu konkretisieren und für die Unternehmen handhabbar zu machen. Dies betrifft zum Beispiel eine Einschränkung des Rechts auf Löschung, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung nicht explizit vorsieht.

Insbesondere in komplexen Datenbanken kann das Löschen einzelner Datensätze oder sogar nur von Teilen dieser Datensätze dazu führen, dass die Struktur der Datenbank gefährdet oder sie insgesamt unbrauchbar wird – also auch Daten, die von der Löschung eigentlich nicht betroffen sind. "An dieser Stelle ist eine nationale Regelung, die dem bisherigen strengen Bundesdatenschutzgesetz entspricht, sinnvoll, notwendig und im Interesse von Unternehmen und Verbrauchern", so Dehmel.



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