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Reform: Neue Vergabeverordnung VOB/A 2016 tritt im April in Kraft

Am 20. Januar hat das Kabinett die Reform des Vergaberechts beschlossen, um ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen zu schaffen.

Die Reform des Vergaberechts dient der Bündelung der Vorschriften und Digitalisierung des Verfahrens und soll die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und den Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduzieren.

Bundesminister Gabriel: "Wir haben das Vergaberecht strukturiert, gebündelt und vereinfacht. Die Verfahren in Deutschland werden schneller und flexibler, die Regelungen anwenderfreundlicher. Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen. Das kommt u.a. den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt sind. Die Verordnung ergänzt zudem die bereits im Gesetz getroffenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer Dienstleistungen. Damit können wir Qualität und Effizienz beispielsweise bei der Vergabe von Dienstleistungen für Arbeitssuchende durch die Bundesanstalt für Arbeit weiter steigern."

Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, die bis April 2016 erfolgt sein muss.

www.bmwi.de

 

 

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