C.ebra

BME zu „gebrauchte Software“-Urteil

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zu vertraglichen Einschränkungen beim Handel mit gebrauchten Softwareprodukten.

Laut Medienberichten hat das Gericht solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersagt, die die Weitergabe von Lizenzen an eine Genehmigung durch den Hersteller der Software binden. „Wir sehen darin unsere Haltung bestätigt, dass zahlreiche Klauseln bei Software-Lizenzverträgen unwirksam sind“, sagt Sebastian Schröder, Leiter Recht & Compliance beim BME, mit Blick auf das noch nicht rechtskräftige Urteil. Neben einer Genehmigung des Verkaufs an Dritte hat das Gericht den Berichten zufolge auch einen Passus beanstandet, der den Ankauf von gebrauchten Lizenzen zur Deckung eines Mehrbedarfs ausschließt und dem Hersteller zur Feststellung des Mehrbedarfs das Recht zur „Vermessung“, also der Kontrolle von Rechnern beim Kunden, einräumt.

Die von vielen Softwareherstellern verwendeten Klauseln, wonach anlasslose Untersuchungen („Audits“) durchgeführt werden können, sind nach Ansicht von Schröder als Klauseln in den AGB unwirksam. „Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, Auskunfts- und Einsichtsrechte nur eingeschränkt zuzulassen. Viele Softwarehersteller berücksichtigen bei ihrem berechtigten Anliegen nach Compliance zwischen eingeräumtem Nutzungsrecht und tatsächlicher Nutzung nicht die zu wahrenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners. Entsprechendes gilt auch für zwingend zu beachtende Vorgaben des Arbeitnehmerdatenschutzes.“

„Mehr Rechtssicherheit wünschen wir uns noch in einem dritten Punkt, um den es in dem Streitfall ging: Den mit den Lizenzen verbundenen Wartungsdienstleistungen“, fügte der BME-Experte hinzu. In dem zu Grunde liegenden Rechtsstreit hatte der Kläger außerdem den Zwang angegriffen, dass die eingesetzte Software entweder ausnahmslos durch den Hersteller gewartet werden muss, oder ganz auf dessen Softwarepflege verzichtet wird.

Relevant kann dies laut Schröder zum Beispiel bei gesetzlichen Änderungen in den Bereichen Steuer- und Personalrecht werden, die eine Anpassung der Software unausweichlich machen. „Solange sich Unternehmen nicht sicher sein können, dass der Software-Anbieter seinen Wartungsvertrag aufrecht erhält und die daraus resultierenden Leistungen erbringt, bleibt der Markt für Gebrauchtsoftware für diese verschlossen“, so Schröder. Sehr kritisch betrachtet der Experte außerdem, dass beim Neuabschluss von Wartungsverträgen gegebenenfalls leistungslose Wiedereinsetzungsgebühren oder rückwirkende Zahlungen für wartungsfreie Jahren anfallen.

Der BME hat zum Themenkomplex die Praxisleitfäden „Asset- und Lizenzmanagement“ und „Lizenzmanagement aus Anwendersicht“ veröffentlicht, die gegen eine Schutzgebühr hier bestellt werden können.

www.bme.de

Verwandte Themen
Mit der „9er“-Serie hat Lexmark jüngst eine Produktfamilie neuer A3-Farbdrucker und -Multifunktionsgeräte vorgestellt, die auf die Kerntechnologie des Herstellers aus dem A4-Segment setzt. (Bild: Lexmark)
Lexmark stellt neue A3-Systeme aus eigener Entwicklung vor weiter
Laut einer Befragung des Digitalverbands Bitkom will eine Hälfte Routinearbeiten an die KI abgeben, die andere Hälfte lehnt das ab. (Bild: Shutthiphong Chandaeng/iStock/Getty Images)
Beschäftigte sind geteilter Meinung beim Einsatz von KI weiter
Rund 400 Aussteller zeigen auf der Learntec die neuesten Technologien für den Lernalltag. Die Halle 1 widmet sich dem Corporate Learning. (Bild: Messe Karlsruhe / Lars Behrendt)
Learntec ist Schauplatz für Innovationen weiter
Blick in eine der Produktionshallen von fm Büromöbel. (Bild: Vivonio Furniture GmbH)
Vivonio vollzieht strategische Neuaufstellung weiter
Der Bericht der Circular Electronics Initiative bietet eine Analyse der Entwicklungen, die den Bereich der zirkulären Elektronik bis 2035 voraussichtlich prägen werden. Zudem werden dort acht Trends identifiziert, die man im Auge behalten sollte. (Bild: S
Die Zukunft der Kreislaufwirtschaft im Bereich der Elektronik bis 2035 weiter
„Daten und Fakten 2023“: BeschA verzeichnet historisch höchstes Auftragsvolumen. (Grafik: Screenshot aus Broschüre „Daten und Fakten“.)
Auftragsvolumen des Beschaffungsamtes des BMI hat sich 2023 verdoppelt weiter