C.ebra

Neue Vergabeverordnung in Kraft getreten

Die "Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung– SektVO)" ist am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (vgl. BGBl I, S. 724 ff.).

Mit der Veröffentlichung der VgV werden auch die Neuausgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2009), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL 2009) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009) für alle europaweit auszuschreibenden öffentlichen Aufträge in Kraft gesetzt. Gemäß Art. 3 der Verordnung zur Anpassung der VgV sowie der SektVO tritt die neue VgV am Tag nach ihrer Verkündung, also am 11. Juni 2010 in Kraft. Öffentliche Auftraggeber sowie Bieter in Vergabeverfahren werden jedoch ab diesem Datum nicht nur die Vorschriften für europaweite, sondern auch die für Unterschwellenvergaben geltenden Rechtsvorschriften zu beachten haben. Da die Vorschriften der neuen Vergabeordnungen unterhalb der EG-Schwellenwerte auf haushaltsrechtlicher Grundlage basieren, war für deren Inkrafttreten die Veröffentlichung der neuen VgV nicht erforderlich. Um die Vorschriften in diesem Bereich verbindlich vorzuschreiben, sind sie vielmehr durch entsprechende Erlasse der jeweiligen öffentlichen Auftraggeber einzuführen. In dieser Hinsicht werden sowohl das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als auch die meisten zuständigen Landesministerien durch den Erlass entsprechender Verwaltungsvorschriften dafür gesorgt bzw. dafür sorgen, dass die nur für nationale Vergabeverfahren geltende Vorschriften erst zeitgleich mit dem der neuen Vergabeverordnung in Kraft treten. Weiter

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