C.ebra

BVDW: Mehrheit der öffentlichen Ausschreibungen ohne Aufwandsentschädigung

Rund 55 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen erfolgen, entgegen klarer rechtlicher Vorgaben, ohne Aufwandsentschädigung. Dies geht aus einer Umfrage zum Thema "Öffentliche und privatwirtschaftliche Ausschreibungen" hervor, die der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zusammen mit "iBusiness" durchgeführt hat.

Der BVDW spricht sich klar dafür aus, dass öffentliche Ausschreibungen die grundsätzlichen Vorgaben einhalten, die seit langem in der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geregelt sind. Dazu gehören die Zahlung einer "angemessenen Entschädigung" für die Erarbeitung von "Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen", die über die "normale Angebotserarbeitung" hinausgehen.

Enormer Personalaufwand

Durch die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung entsteht ein enormer Personalaufwand. So arbeitet in der Regel ein speziell zusammengestelltes Expertenteam zwischen 50 bis zu 100 Personentage an der kreativen und technischen Konzeption und Kalkulation eines öffentlichen Ausschreibungsgegenstands.

Kosten gehen zu Lasten des Dienstleisters "In der Regel werden im Zuge der Angebotserarbeitung umfangreiche Entwürfe und Konzepte verlangt. Viele öffentliche Ausschreibungen gehen darüber hinweg, dass hierfür eine Entschädigung geschuldet wird, soweit diese die normale Angebotserarbeitung überschreiten. Wie die Umfrage des BVDW zeigt, gehen 55 Prozent der dadurch entstehenden Personal- aber auch Materialkosten zu Lasten der teilnehmenden Agentur beziehungsweise Dienstleisters", sagt Ermbrecht Rindtorff (SKW Schwarz Rechtsanwälte) Projektleiter im Arbeitskreis E-Government im BVDW.

Informationen zur Befragung

Der BVDW hat drei Wochen lang Agenturen der digitalen Wirtschaft zu öffentlichen und privatwirtschaftlichen Ausschreibungen befragt. An der Befragung haben 37 Prozent Entscheider aus Agenturen teilgenommen, die alleinig über das Annehmen eines Auftrags entscheiden. 58 Prozent der Teilnehmer entscheiden zusammen in Absprache mit einem Kollegen. Die restlichen acht Prozent geben Empfehlungen oder sind nicht entscheidungsbefugt.

www.bvdw.org

Verwandte Themen
Mit der „9er“-Serie hat Lexmark jüngst eine Produktfamilie neuer A3-Farbdrucker und -Multifunktionsgeräte vorgestellt, die auf die Kerntechnologie des Herstellers aus dem A4-Segment setzt. (Bild: Lexmark)
Lexmark stellt neue A3-Systeme aus eigener Entwicklung vor weiter
Laut einer Befragung des Digitalverbands Bitkom will eine Hälfte Routinearbeiten an die KI abgeben, die andere Hälfte lehnt das ab. (Bild: Shutthiphong Chandaeng/iStock/Getty Images)
Beschäftigte sind geteilter Meinung beim Einsatz von KI weiter
Rund 400 Aussteller zeigen auf der Learntec die neuesten Technologien für den Lernalltag. Die Halle 1 widmet sich dem Corporate Learning. (Bild: Messe Karlsruhe / Lars Behrendt)
Learntec ist Schauplatz für Innovationen weiter
Blick in eine der Produktionshallen von fm Büromöbel. (Bild: Vivonio Furniture GmbH)
Vivonio vollzieht strategische Neuaufstellung weiter
Der Bericht der Circular Electronics Initiative bietet eine Analyse der Entwicklungen, die den Bereich der zirkulären Elektronik bis 2035 voraussichtlich prägen werden. Zudem werden dort acht Trends identifiziert, die man im Auge behalten sollte. (Bild: S
Die Zukunft der Kreislaufwirtschaft im Bereich der Elektronik bis 2035 weiter
„Daten und Fakten 2023“: BeschA verzeichnet historisch höchstes Auftragsvolumen. (Grafik: Screenshot aus Broschüre „Daten und Fakten“.)
Auftragsvolumen des Beschaffungsamtes des BMI hat sich 2023 verdoppelt weiter