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Dokumentenecht drucken mit HP-LaserJets

Die HP-"LaserJet P3010" Serie ist jetzt von der Papiertechnischen Stiftung (PTS) für seine Dokumentenechtheit zertifiziert worden.

Damit können Notare die drei Mono-Laser-Geräte für den Druck von Urschriften, Ausfertigungen und Abschriften notariell beglaubigter Urkunden einsetzen. Die Modelle HP-"LaserJet P3015D", HP-"LaserJet P3015DN" und HP-"LaserJet P3015X" erhielten die Zertifizierung im Sinne von § 29 der Dienstordnung für Notare (DONot) für den Bereich Urkundenwesen. Die Papiertechnische Stiftung ist die einzige Prüfstelle, die in Deutschland Prüfzeugnisse für die Eignung von Kopiergeräten, Laser- und Tintenstrahldruckern zur Herstellung von Urschriften von Urkunden erstellen darf.

Die PTS Heidenau zertifizierte den HP-"LaserJet P3015D" und vergibt Zeugnisse immer für eine Einheit bestehend aus Drucker, Toner (schwarz) und Papier. Allerdings wird die Dokumentenechtheit offiziell auf die ganze Serie übertragen – damit sind auch die beiden weiteren Laser-Modelle HP-"LaserJet P3015DN" und HP-"LaserJet P3015X" für den Druck notariell beglaubigter Papiere geeignet.

www.hp.com/de/dokumentenechtheit

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