Dokumentenecht drucken mit HP-LaserJets
- 26.10.2009
- News
Damit können Notare die drei Mono-Laser-Geräte für den Druck von Urschriften, Ausfertigungen und Abschriften notariell beglaubigter Urkunden einsetzen. Die Modelle HP-"LaserJet P3015D", HP-"LaserJet P3015DN" und HP-"LaserJet P3015X" erhielten die Zertifizierung im Sinne von § 29 der Dienstordnung für Notare (DONot) für den Bereich Urkundenwesen. Die Papiertechnische Stiftung ist die einzige Prüfstelle, die in Deutschland Prüfzeugnisse für die Eignung von Kopiergeräten, Laser- und Tintenstrahldruckern zur Herstellung von Urschriften von Urkunden erstellen darf.
Die PTS Heidenau zertifizierte den HP-"LaserJet P3015D" und vergibt Zeugnisse immer für eine Einheit bestehend aus Drucker, Toner (schwarz) und Papier. Allerdings wird die Dokumentenechtheit offiziell auf die ganze Serie übertragen – damit sind auch die beiden weiteren Laser-Modelle HP-"LaserJet P3015DN" und HP-"LaserJet P3015X" für den Druck notariell beglaubigter Papiere geeignet.