Die Rache der Mitarbeiter
- 24.07.2013
- News
Studienergebnisse des Informationsmanagement- und Datenschutz-Spezialisten Iron Mountain zeigen, dass sich Anstrengungen zur Einhaltung der zunehmend strikten Datenschutzregelungen als nutzlos erweisen könnten, wenn Unternehmen es versäumen, dem Gefühlschaos enttäuschter, entlassener Mitarbeiter Herr zu werden. Die Studie zeigt, dass sich 16 Prozent der deutschen Büroangestellten an ihrem ehemaligen Arbeitgeber rächen würden, wenn sie für etwas verantwortlich gemacht würden, für das sie aus ihrer Sicht keine Schuld trifft. 13 Prozent würden dies bei einem Jobverlust und 11 Prozent bei sexueller Belästigung tun.
Dabei würde fast ein Drittel der deutschen Büroangestellten ihren Gefühlen per firmeninterner E-Mail an die Kollegen freien Lauf lassen. Aber immerhin 6 Prozent würden durch die vorsätzliche Mitnahme von vertraulichen oder sensiblen Informationen aus dem Büro – unabhängig davon, ob diese etwas mit dem eigentlichen Vorfall zu tun haben – Rache nehmen.
Was die Art von Daten betrifft, die Leute bei einem Jobwechsel aus Rache mitgehen lassen würden, liegen Präsentationen an erster Stelle (57 Prozent), gefolgt von wertvollen Kundendaten (46 Prozent), Strategiepapieren (30 Prozent), Angeboten (28 Prozent), und Produkt-Roadmaps (15 Prozent). Dies sind alles Informationen, die in falschen Händen den Wettbewerbsvorteil eines Unternehmens, die Markenreputation und die Kundentreue ernsthaft schädigen könnten.
Marketing-Abteilungen scheinen am rachsüchtigsten zu sein: 29 Prozent der deutschen Marketing-Mitarbeiter sagen, dass sie als Reaktion auf schlechte Behandlung Rache nehmen würden und 21 Prozent geben an, dass sie so vorgehen würden, falls sie für etwas für etwas verantwortlich gemacht würden, für das sie aus ihrer Sicht keine Schuld trifft. Angestellte anderer Abteilungen sind weitaus weniger nachtragend. Nur ein großer Teil der IT-Mitarbeiter (26 Prozent) würde sich ebenfalls bei aus ihrer Sicht unberechtigten Schuldvorwürfen revanchieren – sowie 18 Prozent bei einem Verlust ihres Arbeitsplatzes.