Herlitz stoppt „OneTip“-Ordner-Auslieferung
- 23.02.2010
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Hintergrund ist ein noch nicht rechtskräftiges aber bereits vorläufig vollstreckbares Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Februar, das Herlitz die Auslieferung untersagt. Esselte Leitz und Herlitz streiten seit Frühjahr 2008 darüber, ob die "OneTip"-Mechanik ein Patent für eine Hebelmechanik von Esselte Leitz verletzt. Dabei geht es im Wesentlichen um die Konstruktion des Betätigungshebels der Mechanik.
Sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Landgericht Berlin als auch in der ersten Instanz des Patentklageverfahrens vor dem Landgericht Mannheim wurde keine Patentverletzung durch Herlitz gesehen. Das OLG Karlsruhe hat jetzt für Herlitz überraschend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben und das Unternehmen wegen Patentverletzung verurteilt. Esselte Leitz hat die daraufhin anberaumten Verhandlungen abgelehnt und die Vollstreckung des Urteils bereits angekündigt. Herlitz ist entsprechend verpflichtet, den Vertrieb von Ordnern mit "OneTip"-Mechanik mit sofortiger Wirkung einzustellen. Laut Herlitz-Info können die Handelspartner die aktuellen Bestände noch zur Auslieferung bringen.