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Neue EU-Blume-Kriterien für Papier, Lampen und Computer

Im Oktober hat der Regelungsausschuss die revidierten Vergabegrundlagen für Kopier- und grafisches Papier, Lampen, tragbare Computer und Tischcomputer für das EU-Umweltzeichen, bekannt als die EU-Blume, beschlossen.

Im Gegensatz zum Blauen Engel, der nur an Recyclingpapier vergeben wird, wird das EU-Umweltzeichen sowohl an Recycling- als auch an Frischfaserpapiere verliehen. Bei Kopier- und grafischen Papieren werden seit dem Beschluss auch Anforderungen an die Holzherkunft gestellt. Für diese nun notwendige Zertifizierung kommen beispielsweise PEFC und FSC in Frage. Falls eine solche Produktzertifizierung auch Anteile an nicht zertifizierten Fasern zulässt, müssen mindestens 50 Prozent der Fasern von zertifiziertem Holz stammen. Für den restlichen Anteil muss die Zertifizierung sicherstellen, dass das Holz aus legalen Fällungen stammt.

Bei den Lampen wurde der bisherige Geltungsbereich der "Euroblume" auch auf LED-Lampen ausgeweitet und die Anforderungen, unter anderem bezüglich Energieeffizienz, Lebensdauer und Lampenlichtstromerhalt, verschärft.

Die Vergabegrundlagen für Tisch- und tragbare Computer sind strenger geworden, beispielsweise durch neue Energieeffizienzanforderungen und einen umfassenden Ausschluss gefährlicher Stoffe. Darüber hinaus dürfen für die Hintergrundbeleuchtung der Bildschirme keine quecksilberhaltigen Lampen mehr eingesetzt werden.

Die neuen Kriteriendokumente werden im ersten Quartal 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind dann auf der folgenden Seite verfügbar: ec.europa.eu/environment/ecolabel/ecolabelled_products/product_categories_en.htm

www.umweltbundesamt.de, www.blauer-engel.de

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