Mit Energieliefer-Contracting öffentliche Haushalte entlasten
- 19.05.2011
- News
Bisher galt diese Pflicht nur für Neubauten. Diese Heizungsanlagen führen zwar zu niedrigeren Betriebskosten, bedeuten aber zunächst höhere Investitionen für Bund, Länder und Kommunen. Bei knapper Haushaltskasse kann Energieliefer-Contracting eine lohnende Alternative zur Eigenfinanzierung sein. Daher bietet die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) mit ihrem Leitfaden Energieliefer-Contracting eine praktische Entscheidungshilfe und verlässliche Musterverträge für öffentliche Verwaltungen.
"Mit Energieliefer-Contracting kann die öffentliche Hand veraltete Heizungsanlagen in Schulen, Kindergärten oder Rathäusern beispielsweise durch moderne Pelletheizungen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke oder solarunterstütze Brennwertkessel ersetzen, ohne selbst unmittelbar investieren zu müssen", erklärt dena-Bereichsleiter Christian Stolte.
Beim Energieliefer-Contracting investiert ein spezialisierter Dienstleister in eine moderne effiziente Heizungsanlage und liefert dem Liegenschaftsnutzer die darin erzeugte Wärme zu fest vereinbarten Preiskonditionen. Neben dem finanziellen Aspekt bietet das einen weiteren entscheidenden Vorteil: Innovative Technologien erfordern spezielles Know-how. Kein Problem mit Energieliefer-Contracting: Der Contractor übernimmt Planung, Wartung und Instandhaltung der Anlage. Qualifiziertes Personal garantiert einen dauerhaft effizienten Betrieb.
Die Neuregelung bedeutet nach Schätzungen der Bundesregierung für Bund, Länder und Kommunen jährliche Mehrausgaben für Heizsysteme in Höhe von 176 Millionen Euro. Der größte Teil davon, nämlich 135 Millionen Euro, entfällt auf die Kommunen. Grund für die Änderung des EEWärmeG ist das neue Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE), welches die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umsetzt.