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Neuer „Blauer Engel“ für Drucker

Mit der überarbeiteten Version des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 171) wird auf Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Umweltbundesamts (UBA) ein zusätzlicher Prüfwert für Partikelemissionen eingeführt.

Er ergänzt die zahlreichen anderen Kriterien, die bereits bisher Voraussetzungen für die Vergabe des „Blauen Engels“ an Bürogeräte mit Druckfunktion waren. Die im Branchenverband BITKOM organisierten Hersteller von Laserdrucksystemen haben dieses Vorhaben aktiv unterstützt. Der neue Prüfwert dient dazu, Verbrauchern Hinweise zu geben, welche Bürogeräte mit Druckfunktion besonders emissionsarm sind.

Ergänzend zu den schon bisher gravimetrisch bestimmten Feinpartikeln (RAL-UZ 122) werden mit dem neuen Prüfwert zusätzlich anzahlbasiert Fein- und vor allem Ultrafeinpartikel (RAL-UZ 171) unter standardisierten Prüfbedingungen in Emissionsprüfkammern gemessen.

Den neuen Prüfwert hat die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) im UBA 2011 erarbeitet. Die Kommission empfahl für Bürogeräte mit Laserdruckfunktion einen Prüfwert von 3,5 x 1011 Partikel je 10 Minuten Druckzeit. Die IRK hatte sich zuvor mit den Partikel-Emissionsraten gängiger Druckertypen und deren stofflicher Zusammensetzung sowie dem Größenspektrum der emittierten Partikel befasst. Der empfohlene Prüfwert wurde nicht hygienisch-toxikologisch abgeleitet, sondern soll dazu dienen, besonders emissionsarme Geräte zu identifizieren. Die Empfehlung der IRK basiert also nicht darauf, dass die Emissionen der Geräte aus Sicht der IRK - auch im Vergleich zu anderen Emissionsquellen im Innenraum - gesundheitlich problematisch wären und deshalb reduziert werden müssten.

Der von der IRK empfohlene Prüfwert soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, besonders emissionsarme Geräte zu identifizieren, also solche, die aus Sicht des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes besser sind als die meisten anderen marktgängigen Geräte.

Der neue Prüfwert gilt vorerst nur für kleinere Laserdrucksysteme, die in der Regel am Büroarbeitsplatz oder im Home Office betrieben werden. Entwickelt wurde er, da Drucker, Kopierer oder Multifunktionsgeräte – ebenso wie auch andere Haushaltsgeräte oder alltägliche Aktivitäten – feine und ultrafeine Partikel in die Raumluft freisetzen können. Beim Laserdruckprozess wird schwarzes und/oder farbiges Tonerpulver mit typischen Korngrößen oberhalb 1µm aus dem Tonermodul entnommen und durch elektrische Aufladung auf das Papier übertragen. Dabei entsteht das Druckbild auf dem Papier, das anschließend in der Fixiereinheit bei etwa 150 – 200°C fixiert wird. Bei diesem Vorgang wird das aufgetragene Tonerpulver aufgeschmolzen. Während des Druckprozesses werden Stoffe verdampft, die abkühlen und durch Kondensation feine und ultrafeine Partikel bilden.

Wie Untersuchungen zeigten, haben die emittierten Partikel Durchmesser unterhalb 300 nm und bestehen überwiegend (bis zu etwa 99 Prozent) aus schwerflüchtigen organischen Stoffen. Nicht im Aerosol nachweisbar sind Partikel mit Durchmessern ab 1µm, so wie sie in den Tonermodulen als Pulver vorliegen.

Der Prüfwert bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einen weiteren Orientierungspunkt zusätzlich zu den über 100 bisher bestehenden Sicherheits- und Umweltkriterien des Umweltzeichens für Bürogeräte mit Druckfunktion. Die Hersteller planen, den neuen Wert bei künftigen Produktentwicklungen zu berücksichtigen, um so schrittweise nach der neuen Vergabegrundlage des Blauen Engel geprüfte Laserdrucksysteme anzubieten.

Während einer Übergangszeit bis Ende 2013 werden Laserdrucksysteme erhältlich sein, die noch nach der gültigen (RAL-UZ 122) und/oder bereits nach der neuen (RAL-UZ 171) Vergabegrundlage ausgezeichnet sind. Seit dem 01.01.2013 können für Bürogeräte mit Druckfunktion nur noch Anträge auf Erteilung des Blauen Engel auf der Basis der neuen Vergabegrundlage RAL-UZ 171 gestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf oder im Rahmen der betrieblichen bzw. öffentlichen Beschaffung von Bürogeräten mit Druckfunktion auf deutlich effizientere Geräte achten können, deren Emission im Innenraum besonders gering ist. Die Vergabegrundlage sowie alle Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.

www.blauer-engel.de

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