De-Mail-Dienste-Gesetz verabschiedet
- 14.10.2010
- News
Per „De-Mail“ sollen in Deutschland ab 2011 Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher über das Internet versendet werden können. Grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Eingangsnachweise), die der heute genutzten E-Mail fehlen, sollen damit breit verfügbar gemacht werden.
Das De-Mail-Gesetz bildet hierfür den rechtlichen Rahmen. Realisiert und betrieben wird De-Mail von staatlich zugelassenen Providern. Um die Akkreditierung als De-Mail-Provider vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständiger Behörde zu erhalten, müssen die künftigen De-Mail-Provider unter anderem strenge Auflagen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen.
Die Nutzer können bei einem der akkreditierten Anbieter ein De-Mail-Postfach eröffnen. Hierfür wird eine sichere Identifizierung etwa durch Vorlage eines Personalausweises erforderlich sein. Damit sind die Kommunikationspartner eindeutig nachvollziehbar. Die Nachrichten sollen außerdem vor Mitlesen und Veränderungen geschützt sein.
Die gerade verabschiedete Regelung ist allerdings nicht unumstritten: Verbraucherschützer, Notare, Anwälte aber auch der Verband der Briefumschlaghersteller (VDBF) hatten Kritik geäußert. So befürchtet der VDBF etwa ökologische Nachteile durch den „millionenfachen Ausdruck von Dokumenten an heimischen Arbeitsplatzdruckern sowie die umweltbelastenden Auswirkungen des dauerhaften Betriebes zusätzlicher Rechnerkapazitäten“.