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Häusliche Arbeitszimmer wieder leichter steuerlich absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer künftig wieder umfangreicher steuerlich absetzbar sind. Damit wurde die Verschärfung der Regelung von 2007 gekippt.

Die Richter in Karlsruhe urteilten (Beschluss vom 6. Juli, Aktenzeichen 2 Bvl 13/09), dass eine Regelung des Einkommenssteuergesetzes vom Gesetzgeber im Jahre 2007 verfassungswidrig sei. Dadurch dürfen Beschäftigte nun wieder Aufwendungen für die Einrichtung eines Heimbüros steuerlich absetzen, wenn das Heimbüro für berufliche Tätigkeiten genutzt wird, der Arbeitsplatz zwingend erforderlich ist und der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Zudem muss der Arbeitgeber Letzteres schriftlich für das Finanzamt bestätigen.

www.bundesverfassungsgericht.de

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