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Brother gewinnt Rechtstreit gegen Pelikan

Das Landgericht Düsseldorf hat in zwei Hauptsacheverfahren bezüglich der Verletzung von Brothers geistigem Eigentum zu Gunsten des Druckerherstellers entschieden.

Die Urteile sind gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft und Geha ergangen, welche beide Brother-kompatible Tintenpatronen vertreiben. Die Urteile beziehen sich lediglich auf eine Anzahl bestimmter, von Pelikan und Geha vertriebener Tintenpatronen, bei denen befunden wurde, dass sie das geistige Eigentum des Druckerherstellers verletzen. Nach deutschem Recht sind Pelikan und Geha berechtigt, gegen diese Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf Rechtsmittel einzulegen.

Im Mai 2009 bestätigte das Berufungsgericht in Düsseldorf den Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Pelikan und Geha, betreffend die Verletzung von Brothers geistigem Eigentum durch den Vertrieb kompatibler Patronen. Nachdem im September 2008 zwei einstweilige Verfügungen durch das Landgericht Düsseldorf erlassen wurden, beantragte Brother anschließend Hauptsacheverfahren in diesen Angelegenheiten. Am 22. Dezember 2009 bestätigte das Landgericht Düsseldorf die Entscheidungen der einstweiligen Verfügungen im Hauptsacheverfahren.

„Brother fühlt sich verpflichtet ein Umfeld zu schaffen, in dem unsere Kunden Brother-Produkte mit einem Gefühl der Sicherheit verwenden können“, heißt es hierzu von Unternehmensseite. Auch weiterhin werde man energisch die Verwendung von Original-Verbrauchsartikeln propagieren und fördern, um eine optimale Leistung aller Brother-Produkte sicherzustellen. Brother achte die geistigen Eigentumsrechte anderer, mache jedoch gleichzeitig seine eigenen Rechte geltend und werde weiterhin die Schritte gegen eine unrechtmäßige Nutzung seines geistigen Eigentums unternehmen, kündigt das Unternehmen an.

www.brother.de

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