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Öffentliches Vergaberecht: Vergabe-Bekanntmachung ist erforderlich

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Urteil jetzt noch einmal betont, dass öffentliche Auftraggeber zur öffentlichen Ausschreibung sowie zu einer Vergabebekanntmachung verpflichtet sind.

Grundsätzlich geregelt sind diese Pflichten im Vergaberechtsänderungsgesetz (VgRÄG) und gemäß der Richtlinie 93/36/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge gelten sie gegebenenfalls auch EU-weit. Hintergrund für die jüngste Äußerung des Gerichtshof der Europäischen Union zu diesem Thema ist ein Rechtsstreit zwischen einem Softwareunternehmen aus Frechen und der Datenzentrale Baden-Württemberg. Nach Ansicht der Luxemburger Richter hatte die Datenzentrale bei der Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Software für die Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung an die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern die Vorgaben des europäischen Vergaberechts verletzt.

curia.europa.eu/jcms/

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