Tarif für Kopierabgaben auf PCs veröffentlicht
- 11.05.2010
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Die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ) – ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften – fordert für jeden PC mit integriertem Brenner Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. „Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen“, kommentiert Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer, „aber über die angemessene Höhe gehen die Vorstellungen weit auseinander.“ Grundsätzliche Uneinigkeit besteht für Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind nach Auffassung des Branchenverbandes nicht separat abgabenpflichtig.
Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein. Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. Hersteller müssen die Kosten an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung.
Durch die Tarifveröffentlichung hat die ZPÜ nun die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen. „In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen“, erklärt Scheer. Der Bitkom hat ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.