Recyclingpapier muss aus Altpapier sein
- 07.06.2010
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Vor wenigen Tagen wurde dieses Urteil nun nach Berufung durch das Berliner Kammergericht bestätigt. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil folgt in vollem Umfang der Auffassung der Klägerin Steinbeis Papier Glückstadt, dass nur Recyclingpapier als solches bezeichnet werden könne, das aus benutztem, dem Kreislauf schon einmal zugeführtem Altpapier hergestellt werde.
Portucel verwende hingegen bei der Herstellung des „Explorer“-Papiers zu 50 Prozent produktionsbedingte Schnittreste, die noch nicht im Umlauf waren. Wenn ein solches Produkt als Recyclingpapier bezeichnet werde, werde der Verbraucher in die Irre geführt, heißt es in der Urteilsbegründung des nun vom Kammergericht bestätigten Urteils des Landgerichts.
Eine angefragte Stellungnahme des portugiesischen Papierherstellers steht derzeit noch aus.