Neuer Leitfaden zur Beschaffung von Arbeitsplatz-PCs
- 06.04.2010
- News
Die technische Komplexität, die ständigen Produktneuheiten und die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. Deshalb nehmen sie bei der Leistungsbeschreibung oft einschlägigen Produktnamen zu Hilfe. Das ist aber im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen europaweit verboten. Und da soll der Leitfaden helfen: Er unterstützt die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und damit die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes, und beschreibt aktuelle technische Standards. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen wird dabei auf die Verwendung von allgemein anerkannten Benchmarkverfahren zurückgegriffen.
Um den Leitfaden auf dem aktuellen Stand zu halten, soll es in regelmäßigen Abständen eine Aktualisierung geben. Für zukünftige Versionen ist zudem geplant, neben den Arbeitsplatzcomputern auch Notebooks und Server sowie andere ITK-Produkte zu berücksichtigen. Der Leitfaden in der neuen Version 3.0 kann im Downloadbereich von ITK-beschaffung.de kostenfrei heruntergeladen werden.