C.ebra

Transparentere IT-Ausschreibungen

Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) des Bundes ist in einer Neufassung (UfAB V, Version 2.0) erschienen, so die Information des Bundes-Beschaffungsamtes.

Sie berücksichtigt in allen betreffenden Inhalten die Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom April 2009, die Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom Juni 2010 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) in der Fassung vom Dezember 2009. Die UfAB soll die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung von Software, Hardware oder sonstige Leistungen unterstützen. Angebote im IT-Bereich sollen mit Hilfe dieser Unterlage objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden können.

Die UfAB V, Version 2.0 unterscheidet sich von ihrer Vorgängerversion, der Version 1.0, durch eine Reihe von Anpassungen. Sie betreffen insbesondere die neue Strukturierung der VOL/A, die Losbildung, Rahmenvereinbarungen, Anforderungen an die Eignung sowie Nachweise der Eignung, Dokumentationspflichten, Veröffentlichungspflichten, die Neustrukturierung der Vergabeunterlagen sowie den Direktkauf. Dementsprechend wurden verschiedene fachliche Module modifiziert bzw. neu hinzugenommen. Dazu gehören insbesondere die Module für Eignungsanforderungen, für die Losbildung, für Rahmenvereinbarungen, für die Dokumentationspflichten und die Vergabeunterlagen, die Informationspflichten sowie das neue Modul für die dynamischen elektronischen Verfahren. Unabhängig von Änderungen der Rechtsnormen wurde ein neues Modul für die Beschaffung von Open Source Software aufgenommen und das Modul zur Vergabe von Beratungsleistungen angepasst.

www.bescha.bund.de

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