Anwenderhinweise zur gesenkten Mehrwertsteuer für Hotels gefordet
- 01.02.2010
- News
Das Schreiben appelliert an das BMF, mit einer Handlungsanweisung für Arbeitgeber zeitnah auf die Probleme zu reagieren, die durch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Übernachtungs- und Nebenleistungen wie Frühstück oder W-LAN auf deutsche Unternehmen zukommen. Der Verwaltungsaufwand sei dadurch im Moment hoch und dies gehe immer mit Mehrkosten für die Unternehmen einher. Deshalb fordert Dirk Gerdom, Präsident des deutschen GeschäftsreiseVerbands VDR, die Einführung eines deutschlandweit einheitlich geregelten Prozesses für die Abrechnung von Geschäftsreisen.
Erster Vorschlag der Spitzenverbände: die sogenannte „Vereinfachungsregelung“ weiter gelten zu lassen. Diese Regelung kommt zum Tragen, wenn Leistungen, die nach dem Normalsatz besteuert werden (zum Beispiel Frühstück und Internetnutzung) in der Hotelrechnung zusammengefasst werden. Werden dieses „Business Package“ und der Übernachtungsanteil getrennt ausgewiesen, ist der vereinfachte Abzug des Pauschbetrages für das Frühstück weiterhin möglich. „Wenn das BMF die Vereinfachungsregelung weiterhin gelten lässt, erleichtert das enorm die internen Prozesse. Über die Reisekostenabrechnung wäre es den Unternehmen dann möglich, ihren Geschäftsreisenden die Frühstückskosten unter Abzug des Pauschbetrages zu erstatten“, erläutert Gerdom die Vorteile auf Unternehmensseite.