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Umweltzeichen: Blauer Engel jetzt auch für Schreibgeräte und Stempel

Unter der Bezeichnung RAL UZ 200 ist im Januar ein Regelwerk für die Vergabe des "Blauen Engel" an Schreibgeräte und Stempel veröffentlicht worden.

Damit können Hersteller dieser beiden Produktkategorien bei der RAL gGmbH die Verwendung des Umweltzeichens beantragen. In der Vergabegrundlage heißt es unter anderem: Die Produkte sollten möglichst ressourcenschonend gestaltet werden. Eine entsprechende Materialauswahl könne hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Mit dem Umweltzeichen für Schreibgeräte und Stempel können Produkte gekennzeichnet werden, die sich durch folgende Eigenschaften auszeichnen: die Verwendung ressourcenschonender Materialien für Produkt und Verpackung (beispielsweise der Einsatz von Rezyklaten aus so genannten Post-Consumer-Abfällen, aber auch nachwachsenden Rohstoffen und Bio-Kunststoffen), Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer (zum Beispiel durch Nachfüllsysteme) sowie die Verminderung bzw. Vermeidung gesundheitsbelastender Stoffe und Gemische im Produkt. Die Vergabegrundlage definiert die Anforderungen an die Produkte und ihre Zusammensetzung im Einzelnen.

Die Jury Umweltzeichen hatte in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt (UBA) und unter Einbeziehung der Ergebnisse der von der RAL gGmbH einberufenen Anhörungsbesprechungen diese Grundlage für die Vergabe des Umweltzeichens beschlossen. Mit der Vergabe des Umweltzeichens wurde die RAL gGmbH beauftragt.

www.blauer-engel.de


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